Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 263

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Die wichtigsten Punkte sind in erster Linie, dass diese Israelitische Religions­gesell­schaft eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, dass sie die inneren Angelegenheiten selbständig regeln kann. Sie ist in Bekenntnis und Lehre frei und hat das Recht auf freie Religionsausübung.

Die Israelitische Religionsgesellschaft ist als Dachverband über die einzelnen Kultus­gemeinden zu sehen, als ein Dachverband mit allen Rechten und Pflichten, mit den Rechten auf jüdische Festtage, deren Schutz der Staat auch zu gewährleisten hat, mit dem Recht auf Religionsunterricht und Jugenderziehung – das heißt, Lehrinhalte sind innere Angelegenheit der Religionsgesellschaft, dürfen aber nicht im Widerspruch zu den Zielen der staatlichen Erziehung stehen – und auch mit dem Recht auf eine jährliche Zuwendung in Form eines fixen Betrages, wie es im Gesetz festgehalten ist.

Ich glaube, dass wir mit dieser gemeinsamen Ausschussfeststellung, die ich schon erwähnt habe, die Sorgen und Befürchtungen der liberalen Juden, die im Vorfeld aufgetaucht sind, etwas beruhigen und vielleicht auch zeigen konnten, dass wir uns hier wirklich Gedanken gemacht haben. Das heißt aber nicht, dass wir uns als Staat bei innerjüdischen Konflikten als Schiedsrichter aufspielen sollen, und auch keines­wegs, dass wir uns in die Autonomie und in die Selbstbestimmung der Israelitischen Religionsgesellschaft einmengen und sie beschneiden sollen.

Wir geben unsere Zustimmung, weil es ein Gesetz ist, das das Zusammenwirken von Staat und Israelitischer Religionsgesellschaft auf moderne Grundlagen stellt und zeitgemäßen rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen entspricht. (Beifall bei BZÖ, SPÖ und ÖVP.)

22.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.35.00

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Vertreter/Vertreterinnen der jüdischen Gemeinschaft! Hohes Haus! Die jüdische Gemeinschaft soll – Frau Abgeordnete Haubner hat darauf hingewiesen – nach 120 Jahren eine erneuerte gesetzliche Grundlage erhalten. Der vorliegende Entwurf soll den seinerzeitigen Grundgedanken, im Zweifel für die Freiheit, Gleichbehandlung aller gesetzlich aner­kannten Kirchen und Religionsgesellschaften bei gleichzeitiger Berücksichtigung derer Besonderheiten, verbunden bleiben. Dazu kommen Erfordernisse der heutigen Zeit, insbesondere auch Regelungen so zu konstruieren, dass sie rasch Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Ich möchte hervorheben, dass der vorliegende Entwurf gemeinsam mit den Vertretern der Israelitischen Religionsgesellschaft erarbeitet und diskutiert wurde. Diese Vor­gangs­weise entspricht der in Österreich seit Langem bewährten Vereinbarungskultur, nämlich keine Regelungen für einzelne Religionsgesellschaften zu treffen, ohne diese mit den Betroffenen zu akkordieren.

Dies scheint mir besonders wichtig zu sein, nicht nur, weil es um das gute öster­reichische Klima der Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen und Religions­gesellschaften geht, sondern vor allem, weil die Geschichte zwischen Österreich und der Israelitischen Gemeinschaft eine lange, zeitweilig erfolgreiche, oft konstruktive und leider oft schmerzhafte war. Dieser langen Geschichte soll nun ein weiteres Kapitel hinzugefügt werden, indem die Rahmenbedingungen für die Organisation der Israeli­tischen Gemeinschaft so frei wie möglich und zugleich genauso notwendig festgelegt


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