auch nur halbwegs umgesetzt worden. Wir bringen daher diesen Antrag ein. Er liegt vor, und ich bitte um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
22.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Mag. Schwentner in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde
betreffend die Umsetzung der Forderungen aus dem Frauenvolksbegehren
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 25: Bericht des Gleichbehandlungs-ausschusses über den Antrag 1568/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Innovationspreises für Unternehmen mit einem besonders hohen Frauenanteil in Führungspositionen (1751 d.B.)
Begründung
Vom 7. bis 14. April 1997 fand in Österreich das von der Plattform UnabhängigeFrauenForum (UFF) initiierte Frauenvolksbegehren statt. Es wurde von 11,17% der Wahlberechtigten (644.665 Personen) unterstützt. Etwa ¾ der UnterzeichnerInnen waren Frauen. Mit elf konkreten, frauenpolitischen Forderungen haben sich die UnterstützerInnen damals an das Parlament gewandt.
15 Jahre später zeigt sich, dass keine einzige dieser elf Forderungen vollständig umgesetzt worden ist. Es hat zwar da und dort kleine Fortschritte gegeben, wie die Einführung des Rechts auf Elternteilzeit, bei den Bildungsabschlüssen oder beim Ausbau der Kinderbetreuung. Doch auch diese Maßnahmen sind auf halbem Weg stecken geblieben. So haben ArbeitnehmerInnen in Betrieben, die nicht mehr als 20 MitarbeiterInnen haben, immer noch keinen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit. Von einem Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr sind wir mit einer Betreuungsquote von 17, 1 Prozent bei den Kindern unter 3 Jahren (Stand 2010/11 laut der Kinderheimstatistik der Statistik Austria) immer noch weit entfernt. Auch wenn heute mehr Frauen einen höheren formalen Bildungsabschluss haben, so gibt es immer noch eine traditionelle Berufswahl, die dazu führt, dass Frauen öfter in Niedriglohnbranchen arbeiten.
Die gesetzlichen Maßnahmen, durch die die tatsächliche Gleichberechtigung erreicht werden soll, sind im Text des Volksbegehrens bloß beispielhaft aufgezählt. Sie sind - entsprechend dem einzuführenden Verfassungsprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern - je nach Notwendigkeit zu ergänzen.
Zu 1.:
Es hat sich herausgestellt, dass das Gleichbehandlungsgesetz nicht ausreicht, um Frauen tatsächlich gleiche Aufstiegsmöglichkeiten im Erwerbsleben zu sichern. Leitungsfunktionen sind weiterhin fast ausschließlich Männern vorbehalten. Noch immer gibt es die "gläserne Decke", durch die Frauen trotz bester Qualifikation kaum dringen können, noch immer werden Männer Frauen trotz gleicher Qualifikation
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