Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 108

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Unabhängigkeit der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gefährdet, wes­halb diesem Beginn aus Sicht des BZÖ zu wehren ist.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


12.39.21

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich teile die Einschätzung von Herrn Abgeordnetem Scheibner, der sagt: Die Materie, über die wir heute reden, ist keine, die einen „vom Sessel reißt“. Oder, wie Kollegin Musiol gesagt hat, sie ist nicht „sexy“.

Ich gestehe Ihnen aber, dass ich mich über das heutige Ergebnis ähnlich freue wie vor zehn Monaten über die Lösung des Ortstafelthemas, das wesentlich stärker emotional aufgeladen war, daher sozusagen „sexier“ war. Aber es hat eine ähnliche Geschichte. Beides waren Themen, die über viele Jahrzehnte zu lösen versucht wurden, nicht gelöst wurden und dann in einem extrem breiten Konsens gelöst werden konnten.

Zu viel des Selbstlobs ist schlecht. Man hat ja gelernt, dass man sich nicht selber loben soll. Das Parlament hat es heute dennoch zum Teil getan. Ich bringe ein paar Aussagen von dritter Seite, von außerhalb des politischen Betriebs. Eine stammt aus dem Hearing, das hier vor einigen Monaten stattgefunden hat. Damals haben die geladenen Top-Experten unter anderem gesagt, dass es sich um einen epochalen Schritt handelt, dass es sich um einen großen Wurf handelt.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat vergangene Woche beim Juristentag gesagt, dass die verfassungspolitische Bedeutung dieser Gesetzesvorlage nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, dass es ein wichtiger Schritt der Verwaltungsreform ist und dass es besonders erfreulich ist, dass nach mehr als 25 Jahre andauernden Reformbemühungen ein Abschluss erfolgreich zu sein scheint, da jetzt alle positiv gesprochen und auch gesagt haben, wie Kollege Scheibner, dass sie zustimmen werden. Ich habe diesbezüglich nie Zweifel gehegt. Schon nach dem Verfassungs­ausschuss war ich überzeugt davon, dass es gelingen wird. Wir stehen jetzt unmittelbar davor, dass es hoffentlich einstimmig oder jedenfalls mit extrem hoher Zustimmung beschlossen werden kann.

Als mir der Bundeskanzler das Vertrauen geschenkt hat, mich dieses komplexen Themas anzunehmen, war es tatsächlich so, dass nicht alle überzeugt waren, dass es lösbar sein wird, in unseren Reihen nicht, aber auch in anderen Bereichen nicht. Ich kann mich an eine Aussprache im Verfassungsausschuss erinnern, in der der damalige Verfassungssprecher Willi Molterer die Frage stellte, was ich vorhabe, wenn die Länder nicht mittun, ob dann nur die beiden Bundesverwaltungsgerichte geschaffen werden. Ich habe damals gesagt: Ich will über dieses Thema in dieser Form, nämlich dass wir die Länder außen vor lassen, gar nicht nachdenken, sondern mich vielmehr darum bemühen, dass tatsächlich eine Einigung zustande kommt.

Holzinger hat auch noch gesagt, dass wir über eines der wichtigsten Reformvorhaben der bald hundertjährigen Geschichte unserer Bundesverfassung reden. Das ist also nicht nur eine Einschätzung von hier – Kollege Gerstl hat das gesagt ‑, sondern auch vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs.

Paul Lendvai hat uns letzte Woche anlässlich der Veranstaltung zum 8. Mai, also zum Ende des Zweiten Weltkriegs und Ende des Nationalsozialismus, an ein Zitat von Georg Simmel erinnert, des großen deutschen Soziologen, der 1908 gesagt hat, dass


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