Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 116

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Das ist deswegen wichtig, weil die, die zum Verfassungsgerichtshof gehen könnten, die AnrainerInnen oft finanziell, aber auch, was das Durchhaltevermögen betrifft, nicht den langen Atem haben, um sozusagen die Auseinandersetzung vor dem Verfas­sungs­gerichtshof zu Ende zu führen. Da sind Verbände in einer stärkeren Position, und es ist gut so, dass es diese Verbände gibt. Daher sollten wir den letzten Schritt machen, wie auch in einem Entschließungsantrag angedacht, dass diese Legal­parteien nach einem abgeschlossenen Verwaltungsverfahren vor den Verfassungs­gerichtshof ziehen können.

Ich halte die Frage Bedeutungsausbau von Verbandsklagen gar nicht beschränkt auf das Verwaltungsverfahren. Wir haben diese Debatte auch im Konsumentenschutz und im Arbeitsrecht. Wir stellen fest, dass es aus unterschiedlichen Gründen Einzel­parteien, die Rechte haben, mitunter schwerfällt, diese Rechte bis zur letzten Instanz einzuklagen, wirtschaftlich, aber auch aufgrund eines Machtgefälles.

Ich glaube, es wäre ein wichtiger Beitrag, hier bei den Legalparteien im Verwal­tungsverfahren zu beginnen, aber die Debatte durchaus breiter aufzustellen. Ein funktionierender Rechtsschutz muss dem Parlament ein Anliegen sein, auch wenn das natürlich mitunter Verfahren auch verzögert und schwerer macht; aber nichts ist besser, als wenn die Rechtsschutzsuchenden auch hier möglicherweise manchmal einen angemessenen Rahmen bekommen, um zu ihren Rechten zu kommen.

In diesem Sinne: ein Schritt nach 20 Jahren. Möge die nächste Verwaltungsreform nicht so lange auf sich warten lassen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Bartenstein.)

13.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Huber zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.12.05

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Wirklich ein großer Wurf nach jahrelangen Verhandlungen zwischen allen Parteien! Es hat da herinnen im Hohen Haus zwei Hearings mit Experten gegeben, und das ist sicher die richtige Richtung. Es ist ein Wurf, der in die richtige Richtung geht. Ab 1. Jänner 2014 werden 110 Behörden eingespart, davon allein 38 Bundes­behörden. Das ist sicher richtig.

Der einzige Wermutstropfen oder ein großer Wermutstropfen sind die Kosten, weil wir alle als Abgeordnete der Bundesregierung da einen großen Vertrauensvorschuss geben. Da würde ich schon darauf pochen – und das ist auch in einem Antrag von uns drinnen –, dass wir vor 2014 eben noch vom Staatssekretär oder vom Bundes­kanzleramt genau über die Schritte informiert werden.

Wie wichtig das ist, das sieht man am Beispiel Tirol. In Tirol ist es heute so, dass von der ÖVP eingesetzte weisungsgebundene Beamte über 20 000 Bauern enteignen. Es ist der aktuelle Stand so, dass das wirklich ein Verwaltungsskandal der ersten Klasse ist.

In der Osterwoche sind zwei Erkenntnisse des Obersten Agrarsenates zugestellt worden, wo der Oberste Agrarsenat ein neues System erfunden hat, das rechtlich nicht gedeckt ist, wo er einfach die Einkünfte der Agrargemeinschaften weg von den Bauern hin zu den Gemeinden verschoben hat. Diese Verschiebung zugunsten der Ortsgemeinde, die kann einfach so nicht hingenommen werden!

Es vergingen auch keine zwei Wochen, dann haben diese Landesbeamten, der Landesagrarsenat, diesen Bauern die Aufforderung zugestellt, die Jahresabrechnung bis 15. Mai – das ist heute – vorzunehmen, und das gleich mit einer Strafandrohung


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