Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 203

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18.33.32

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Ich würde gerne wissen, ob es bei den Fraktionen einen Mandatar gibt, der sich bereit erklärt, uns, der staunenden Mehrheit, einmal zu sagen, ob es in diesem Land einen 60-jährigen ASVG-Ver­sicherten gibt, der 37 Jahre gearbeitet hat, 3 Beitragsjahre nachgekauft hat und mit dem 60. Lebensjahr und mit 40 Beitragsjahren so nonchalant in Pension gehen kann, und zwar ohne Abschläge und nicht in die Invaliditätspension oder in sonstige soziale Sonderformen der Pension, nein, sondern der mit 37 Beitragsjahren, wobei er 3 Beitragsjahre nachgekauft hat, mit „sportlichen“ 60 Jahren in Pension gehen kann. –Diesen ASVG-Versicherten zeigen Sie mir bitte!

Was haben wir im Beamten-Dienstrecht? Was haben wir mit der Ausweitung der Hacklerregelung für Beamte, die der jetzige Präsident und damalige einfache Nationalratsabgeordnete, obwohl er nie sehr einfach war, denn durchgesetzt? – Dass wir in Österreich Beamte haben, männliche Beamte, die mit 60 Lebensjahren und 40 Beitragsjahren in Pension gehen können. Und ihre eigene Dienstverletzung, weil es in ihrer Dienstzeit einmal war, ist es, sich einmal mit dem Bleistift in den Allerwertesten gestochen zu haben. – Sehr geehrte Damen und Herren, das ist die soziale Gerechtigkeit in unserem Land! (Abg. Rädler macht die sogenannte Scheibenwischer­bewegung. – Zwischenruf der Abg. Tamandl.)

Wir haben eine parlamentarische Anfrage eingebracht betreffend die Höchstbeamten der Republik, die Sektionschefs, die Gruppenleiter und die Abteilungsleiter der Zentralstellen der Ministerien. Die Anfragebeantwortung ist brandaktuell, fünf Tage alt. Kennen Sie das, sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, die Sie so dazwischenschreien, was da drinnen steht: dass in den Jahren 2007 bis 2011 235 Höchstbeamte in Pension gegangen sind, und zwar unter Ausnutzung der Hacklerregelung, die eigentlich für Langzeitversicherte geschaffen worden ist, für schwer arbeitende Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, die pervertiert wird für Beamte, die sich als Höchstbeamte mit 40 Beitragsjahren einen schönen Lebensabend machen können?

235 Höchstbeamte mit einer durchschnittlichen … (Abg. Dolinschek: Mit einem Durch­schnittsalter!) … mit einem Durchschnittsalter – danke, Herr Kollege Dolin­schek! –, mit einem Durchschnittsalter von 62,9 Jahren. Wohlgemerkt, im Übrigen mehr männliche Beamte selbstverständlich als weibliche Beamte! Durchwegs haben Anfragebeantwor­tungen gezeigt, über Pensionsfeststellungen, über Bescheide, dass da Beitragszeiten nachgekauft worden sind.

Diese Ungerechtigkeit, sehr geehrte Damen und Herren, müssen wir abschaffen, und zwar im Interesse jener Menschen in diesem Land  … (Abg. Wöginger: Ist ja schon abgeschafft!) – ist noch nicht abgeschafft! –, und zwar im Interesse jener Menschen in diesem Land, die 45 Beitragsjahre hart arbeiten müssen, 65 Jahre alt werden müssen, damit sie auf 100 Prozent ihrer Pension kommen, und die ja keinen einzigen Tag an Pensionszeit in irgendeiner Form verloren haben dürfen, da sonst ihr gesamter Pensionsanspruch in der Luft hängt. (Abg. Wöginger: Das haben wir schon abge­schafft!)

Kollege, du bist ja vor zwei Monaten hier gesessen, als Frau Präsidentin Prammer den Parlamentsdirektor Posch verabschiedet hat. Alle standen auf, klatschten (der Redner klatscht demonstrativ in die Hände) – und einen Orden bekam der Herr Parlaments­direktor Posch auch noch, und alles war so klass. Und dann kam man wenige Tage danach drauf, dass der sportliche Herr Parlamentsdirektor Posch mit 60 Jahren die Hacklerpension in Anspruch genommen hat.

 


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