Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 202

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Schülerinnen und Schüler eingehen können und einen bestmöglichen Lernerfolg garantieren. In Zukunft soll das ohne Nachhilfeunterricht erreicht werden.

Die Einrichtung von Lernbegleitern ist auch in sozialer Hinsicht äußerst wichtig. Das zeigt die aktuelle Studie der Arbeiterkammer, wo es heißt: Der Nachhilfebarometer basiert auf einer IFES-Umfrage, wo über 2 700 Familien befragt worden sind, und weist aus, dass über 127 Millionen € für private Nachhilfe ausgegeben werden.

Es ist bestürzend, dass 270 000 Kinder – das sind 27 Prozent – auf Nachhilfeunterricht angewiesen sind, Nachhilfeunterricht benötigen. Davon bekommen 70 000 Kinder keinen Nachhilfeunterreicht, weil sich ihre Eltern das nicht leisten können. Das heißt, dass vier von zehn Kindern keinen geeigneten Nachhilfeunterricht bekommen. 47 Pro­zent der Familien tun sich sehr schwer und geraten bei den Nachhilfeausgaben unter finanziellen Druck. Es überrascht nicht, dass bei den sozial schwächsten Familien diese Belastung am höchsten ist. Diese soziale Ungerechtigkeit muss verhindert werden. Gute Mittel dazu sind die Neue Mittelschule, die Oberstufe-Neu und der Lerncoach.

Einer der Kernpunkte der Oberstufe-Neu ist die Steigerung der Leistungsbereitschaft der SchülerInnen durch Individualisierung des Unterrichts, durch eine individuelle Betreuung verbunden mit einer neuen Lern- und Lehrkultur. Das soll durch ver­schiedenste Maßnahmen erreicht werden. Eine ist die freiwillige Lernbegleitung. Das soll ab 2013/2014 schrittweise eingeführt werden und ab 2017 für alle gelten.

Ich möchte abschließend grundsätzlich betonen, dass in der Schulpolitik weiterhin ein großer Reformwille angesagt ist, dass wir reformwillig sein müssen. Es ist jedenfalls ein Fortschritt, dass sich die Pädagogischen Hochschulen näher an die Universitäten hinbewegen, was vor allem Lehre und Forschung, aber auch das Habilitations­verfahren betrifft. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32

18.32.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1772 der Beilagen.

Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die auch in dritter Lesung für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.33.123. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (1872/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als Erster Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


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