Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 43

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ten Alterspensionen –, dass es kein Land gibt, in dem Pensionskassen, Frau Kollegin Aubauer, darum sollten Sie sich kümmern, so schlecht performen wie in Österreich. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr.  Pirklhuber. Abg. Neubauer: Genau!)

Was hat das für einen Grund? Warum in Österreich? Sind in Österreich die Manager der Pensionskassen die unfähigsten von ganz Europa? (Abg. Zanger: Am meisten ge­schmiert!) Ich nehme nicht an, also ich will sie da sogar in Schutz nehmen. Aber sie haben eine Aufgabe: Nicht die Versicherten zu ihren Rechten oder Leistungen zu brin­gen, sondern zu schauen, dass die Aktionäre der Pensionskassen zu ihren Rechten und Leistungen kommen. Und die Aktionäre der Pensionskassen?  Ja, das sind nicht die Versicherten, sondern das sind eben die Banken. So schaut es aus. (Abg. Neu­bauer: Das ist die Wahrheit!)

Und wer kontrolliert das Ganze, Frau Kollegin Aubauer? Die Finanzmarktaufsicht? Das Finanzministerium, das nicht einmal Unterlagen findet? Oder die in den Aufsichtsräten oder Aufsichtsorganen tätigen Versichertenvertreter? Kennen Sie Ihren Versicherten­vertreter? Da gibt es ja genügend Abgeordnete, die das selber wissen, wie es in ihrer Pensionskasse ausschaut. Die können jedes Jahr schauen, wie ihr Vermögen ver­nichtet wird. Es ist so. Und die können sich auch nicht wehren. Darum gibt es in dieser Frage quer durch die Fraktionen eigentlich ein Wissen, das nicht verlorengehen sollte.

Jetzt haben Sie mit dieser Reform etwas Zeit gewonnen – ein bis zwei Jahre. Dann werden wir feststellen, dass es nicht besser geworden ist für die meisten, und dann wird es wieder den Druck geben, etwas zu verändern. Eine Pause haben Sie gewon­nen, aber eine Reform ist es nicht. Es ist eine kosmetische Behübschung zulasten der Versicherten. (Abg. Neubauer: Genau!)

Und jetzt noch ein Punkt: Diese zahlreichen Kosten, die in den Pensionskassen anfal­len, Verwaltungskosten, Fondsvermögensverwaltungskosten, et cetera, zahlreiche Ab­züge gibt es in den Pensionskassen. Die wird der Versicherte, der Pensionskassenbe­zieher so gar nicht wahrnehmen, weil sie kaum ausgewiesen sind, obwohl die Pen­sionskassen eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet sind, das detailliert darzustellen.

Aber schauen Sie sich Ihre jährlichen Leistungsrechnungen an, was da drinnen ausge­wiesen ist. Glauben Sie wirklich, dass das eine Information ist? Jeder, der eine Pen­sionskassenpension bezieht, weiß, wie da mit dem Vermögen der Versicherten gefuhr­werkt wird. Aber eines frage ich Sie: Warum geht man nicht den direkten Weg, so wie bei den Bundesschatzscheinen, dass der Bund  der ja im Wesentlichen den Banken das Geld leiht, die Banken geben dann das Geld an die Pensionskassen, also in Form von Hypotheken beziehungsweise staatlichen Anleihen, die Banken kassieren, die Pensionskassen kassieren, zumindest für diesen Teil, ich rede jetzt nicht über den Aktienteil oder sonstige Veranlagungsformen  hergeht und sich das Geld direkt von den PensionskassenbezieherInnen geben lässt?

Das ist eine konservative Veranlagungsform. Keine Frage, die Renditen sind nicht hoch bei Staatsanleihen, auch bei österreichischen Staatsanleihen derzeit nicht. (Abg. Zanger: Aber sie sind sicher!) Aber es wäre der wesentlich sicherere und direktere Weg, wo keine Transaktionskosten oder kaum Verwaltungskosten anfallen, wo die Ver­sicherten eine Garantie haben, dass der Staat für ihre Interessen geradesteht und nicht die Banken dazwischenfunken. Lassen Sie sich das gesagt sein! (Beifall bei den Grü­nen.)

Überlegen Sie, ob Sie nicht wirklich den Interessen der Versicherten endlich einmal in einem Punkt zum Durchbruch verhelfen wollen! Es muss nicht das System verstaatlicht werden. Es braucht nur einen Anbieter, so wie bei den Bundesschatzscheinen  Staat , der als zusätzlicher Anbieter auftritt und sagt, wir garantieren euch, dass ihr dieselbe oder ungefähr dieselbe Rendite erhaltet wie bei Staatsanleihen.

 


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