Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 44

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Na, das schaue ich mir an, wie viele ÖsterreicherInnen nicht von diesem Recht, wenn sie die Wahlfreiheit hätten, Gebrauch machen würden und zur staatlichen Pensions­kassa wechseln würden, weil sie den Privaten, nämlich zu Recht in diesem Fall und bei dieser Konstruktion der österreichischen Pensionskassen, nicht trauen. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.52.11

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Geschätzter Kollege Neubauer! Die Absichten, denke ich, waren ursprünglich durchaus in Ordnung. Dass die Entwicklung eine andere war, können wir heute gemeinsam feststellen. Aber es ist schon ein bisschen überzogen, wenn Sie sich heute hier als Unterstützer der Geschädigten herstellen, wo genau Sie es waren, die im Jahr 2003 den Kardinalfehler begangen haben und diese Mindestertragsgarantie gestrichen haben. (Abg. Neubauer: Das war ein Punkt von zehn! Ihr hättet es schon fünf Jahre reparieren können!)

Ja, ja, aber ihr habt einen ganz großen Fehler gemacht. Ihr habt die Betroffenen dra­matisch schlechter gestellt. Die SPÖ war es, die beim Verfassungsgerichtshof dagegen aufgetreten ist. – Das zur Wahrheit. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Erwartungen bezüglich dieser Pensionskasse im Jahr 1990 waren zweifellos sehr hoch und es war auch überlegt, dass dies eine Ergänzung zur gesetzlichen Pensions­versicherung ist. Es sollten damit die Betriebspensionen abgesichert werden. Es sollte auch so wirken, dass die Mobilität der Arbeitnehmer größer wird und dass es auch mehr Sicherheit gibt, mit der Verantwortung der Kreditunternehmen. Dass von dem nicht allzu viel übriggeblieben ist, das wissen wir heute gemeinsam.

Es gab dann die Krisen auf dem Kapitalmarkt, und vor allem die Streichung der Min­destertragsgarantie durch die FPÖ hat letztendlich zu teilweise sehr dramatischen Kür­zungen geführt, die durchaus für Pensionszusagen vor dem Jahr 2000 an die 50 Pro­zentmarke herankommen können. Aber genau dieser Umstand ist dafür verantwortlich, dass es seit geraumer Zeit Diskussionen über Verbesserungen gibt, auch mit den In­teressenvertretungen. Heute liegt einmal eine Novelle vor, die durchaus positive As­pekte hat, die allerdings nicht alle Probleme löst.

Die Garantiepension ist als eine Verbesserung angesprochen worden. Sie garantiert, dass die erste ausbezahlte Pension nicht unterschritten werden kann. Es gibt also für alle ein Optionsrecht. Allerdings ist auch anzumerken, dass Garantie konservative An­lage und auch entsprechend konservativer Ertrag heißt. Aber es ist eben dadurch si­cherer. Das Lebensphasenmodell ist wahrscheinlich auch nicht das Ende der Fahnen­stange, aber zumindest auch eine Möglichkeit, um das Risiko, wenn es gewünscht ist, zu minimieren.

Es gibt bessere Informationsrechte, und auch mit der Befreiung der Pensionisten von der Schwankungsrückstellung ist zumindest dem Wunsch der Pensionisten entspro­chen worden. Für Geschädigte mit hohem Rechnungszins wird dieses Vorwegsteuer­modell nur eine teilweise Entschädigung bringen. Es gibt Rechnungen, die belegen, dass bis zu 18 Prozent des Verlustes ausgeglichen werden können. Es stimmt auch, dass in Zukunft weitere Verluste möglich sind. Daher ist die Politik auch in Zukunft ge­fordert.

Die Probleme liegen aber nicht ausschließlich in der Politik. Das liegt ganz wesentlich und in erster Linie an den schlechten Produkten. Ich denke, dass es die zweite und


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