auch um die Problematik des Generationenvertrages. Wenn weniger Leute im Erwerbsleben stehen und viele in Pension sind, dann kippt das ganze System. Und wenn die Regierung und wir als Politiker nicht dafür sorgen, dass genügend Geld da ist, dann haben die Pensionisten auch weniger. So ist es! Garantie gibt es keine. Es gibt nirgends eine Garantie! (Beifall beim BZÖ.)
Es gibt auch keine Garantie bei den Pensionskassen, wie es zum Beispiel die Frau Abgeordnete Aubauer gegenüber der jüngeren Generation verkündet hat. Eine Garantie haben Sie nie!
Ich sage Ihnen eines: Für mich war diese ganze Problematik der Pensionskassen, die ja relativ jung ausgeprägt sind – vor den neunziger Jahren hat es ja kaum welche in Österreich gegeben –, eine Lehre. Es ist ganz einfach zu wenig herausgekommen. Das war auch bei der Mitarbeitervorsorge und bei der Abfertigung neu so. Auch das gehört repariert. (Anhaltende Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Wurm und Silhavy.) Da sind Sie gefordert, dass das jetzt repariert wird, weil da zu wenig herauskommt, was ja die Problematik des Ganzen ist!
In der vorliegenden Gesetzesnovelle gibt es – das muss ich zugeben – auch einige Verbesserungen, das ist keine Frage. Zum Beispiel, dass man jetzt zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien wählen kann. Und die Erleichterung, wenn auch nur eine geringe, beim Wechsel zwischen dem Pensionskassensystem und der betrieblichen Kollektivversicherung ist auch eine Verbesserung. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das sind aber nur kleine Dinge. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen, Herr Kollege Krainer, das weit genug geht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das kann auch Ihnen nicht weit genug gehen! Da ist meiner Meinung nach noch einiges zu reparieren.
Was die Reduzierung der Unverfallbarkeitsfrist von fünf auf drei Jahre betrifft: Wer hindert Sie denn daran, diese Unverfallbarkeitsfrist überhaupt aufzuheben, auf null zu stellen? – Da sind ja einige betroffen, die erst zwei Jahre einen Pensionskassenvertrag haben, und auf einmal verlieren sie das ganze bisher Veranlagte, nur weil sie den Betrieb wechseln. Die fallen dann um diesen Betrag um. Die werden nämlich von den Betriebskassen angeschrieben: Sie haben den Betrieb gewechselt, sie können jetzt selbst einzahlen! Wenn man sagt: Ich habe schon eine andere Vorsorge! oder: Ich kann mir das jetzt nicht leisten! oder jemand wird gekündigt und ist arbeitslos und kann sich eine Prämienzahlung nicht leisten, dann verfällt das veranlagte Kapital dem Betroffenen ganz einfach.
Stellen Sie die Unverfallbarkeitsfrist doch auf null! Die jetzt vorgesehene Kürzung ist meiner Meinung nach zu wenig weitreichend. Da haben Sie sich wenig dabei gedacht, das muss ich Ihnen sagen. (Beifall beim BZÖ.)
Es ist im Begutachtungsverfahren vom Seniorenrat zu Recht kritisiert worden, dass die Politik jetzt den Betroffenen nicht weiterhilft oder nicht genügend entgegenkommt.
Ebenso wurden Forderungen vonseiten des Schutzverbandes der Pensionskassenberechtigten erhoben. So wurden zum Beispiel steuerliche Maßnahmen zur Abfederung bereits entstandener Verluste gefordert. Das, was wir jetzt haben, ist einfach zu wenig weitreichend! Weiters wurden gefordert die Einführung einer wirksamen jährlichen Mindestertragsgarantie in der Höhe des halben Rechnungszinssatzes und die verbindliche Befreiung der bereits in Pension befindlichen Berechtigten von der Dotierung einer Schwankungsrückstellung. Das ist auch nicht passiert! Gefordert wurde auch die Möglichkeit der Auszahlung des noch vorhandenen Deckungskapitals.
Geschätzte Damen und Herren, diese Änderungen sind alle zu wenig weitreichend. Es hat auch die Frau Bundesminister zugegeben, dass es zu wenig ist, und gemeint, dass es in Zukunft weiterer Reformen bedarf.
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