Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 56

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Fest steht: Die Betroffenen fühlen sich von der Bundesregierung und von der großen Koalition aus Rot und Schwarz nicht ausreichend vertreten. Das ist, ehrlich gesagt, für mich und meine Fraktion auch ein Grund, warum wir dieser Novellierung nicht zustim­men können. (Beifall beim BZÖ.)

11.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


11.35.22

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dies eine sehr sensible Frage, die wir hier jetzt diskutieren. Und das merkt man ja auch daran, wie engagiert diese Debatte ge­führt wird, von wie viel Emotionen diese Debatte begleitet wird, die in Zwischenrufen und auch in den Debattenbeiträgen hier am Rednerpult zum Ausdruck gebracht wer­den. Plötzlich werden viele Themen mit dieser Frage verknüpft.

Lassen Sie mich nun ganz kurz diese Thematik zusammenfassen und auf ein paar Punkte reduzieren!

Es wurde vor über 20 Jahren ein ambitioniertes Modell geschaffen. Da kann man, glau­be ich, niemandem etwas Schlechtes nachsagen, denn die Überlegungen damals wa­ren, wie ich meine, sehr wichtige: dass man nämlich in einem Drei-Säulen-Modell die Pensionen für die Zukunft absichert und auch dementsprechend attraktiv gestaltet. Die­se drei Säulen sind die staatliche Vorsorge, die betriebliche Pensionsvorsorge und die private Vorsorge.

Heute geht es hier um die betrieblichen Pensionskassen, und die Entwicklung, die da­hinter steht, und um die Aufgabe, die wir daraus auch für die Zukunft ableiten müssen.

Diese sogenannte zweite Säule, die anfangs, in den boomenden Jahren, sehr erfolg­reich unterwegs war, wo auch entsprechende Renditen errechnet werden konnten, hat dann einen dramatischen Einbruch erlitten. Die Zahlen, die erwünscht waren, die zu­nächst auch berechnet waren oder die von vielen erwartet wurden, sind eben leider nicht bestätigt worden, sondern im Gegenteil, sie haben sich sehr negativ umgekehrt.

Natürlich verstehe ich den Gedanken, dass man sagt: All das, was jetzt verloren wur­de, soll der Staat abfedern, bei all dem soll der Staat einspringen und das Ganze aus­gleichen! – Aber so funktioniert es ja auch nicht, denn dann wären wir automatisch wie­der bei einem staatlichen Pensionssystem, und das würde die Abschaffung des Drei-Säulen-Modells aus jetziger Sicht bedeuten. Das ist ja nicht der Sinn dieses Gedan­kens. Aber es soll und muss weiterentwickelt werden. Daher jetzt die nun vorliegende Novelle in dieser Frage.

Beteiligt an den Verhandlungen waren neben den Mitarbeitern aus dem Finanzministe­rium auch die Sozialpartner, und eingebunden darin waren, wie man es immer wieder gehört hat, auch die Vertreter des Seniorenrates, um Verbesserungen im bestehenden System zu erzielen.

Und da gibt es einige, ja! Sigi, danke, du hast es auch erwähnt. – Es gibt Verbesse­rungen, es gibt Weiterentwicklungen. Du hast dann zwar gesagt, ihr könnt nicht zustim­men, aber wir können festhalten, dass es Verbesserungen in diesem Bereich gibt.

Zum Beispiel: Es gibt eine garantierte Antrittspension. Es gibt die Mindestgarantie für jene, die sich dafür entscheiden. Es gibt das Lebensphasenmodell mit den individuel­len Wahlmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Veranlagungsmodellen. Es gibt in Zukunft die Möglichkeit zu einem Wechsel zwischen dem Pensionskassensystem und der betrieblichen Kollektivversicherung. Und es gibt auch eine erweiterte Informations­verpflichtung gegenüber all jenen, die da mitbeteiligt sind, und auch höhere Informa-


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