auch in Automatensalons verankert, in Videolotterien und so weiter. Wir haben eine eigene Finanzpolizei eingeführt, die bisher, glaube ich, schon ungefähr 1 700 illegale Automaten beschlagnahmt hat. – Eine Fülle von Maßnahmen, die alle darauf abgezielt haben, Spielerschutz zu verstärken und Spielsuchtprävention zu betreiben. Wir haben eine eigene Stabsstelle im Finanzministerium eingerichtet – die Leiterin, Frau Dr. Kohl, ist heute auch anwesend –, speziell mit dieser Aufgabenstellung: Spielerschutz und Prävention gegen Spielsucht.
Meine Damen und Herren, natürlich weiß ich, dass es auch in der Sozialdemokratie Meinungen dahin gehend gibt: Der beste Spielerschutz wäre, das Glücksspiel überhaupt zu verbieten. Aber alle Erfahrungen, die wir weltweit haben, zeigen, dass dann andere Strategien erfolgen, wie etwa Flucht in verrauchte Hinterzimmer, Flucht ins Ausland – in Österreich gibt es kaum einen Standort, der mehr als eine Autostunde vom Ausland entfernt ist – oder die Flucht in das sich immer weiter verbreitende, nicht konzessionierte Internetglücksspiel.
Da muss ich ehrlicherweise schon sagen, es ist mir lieber, es wird nicht verboten und wir machen sehr, sehr strenge Regelungen, weil wir natürlich nicht haben wollen, dass das Glücksspiel zu menschlichen Tragödien führt, zu hohen sozialen Kosten führt und dass auch die Schwelle zur Kriminalität immer geringer wird. Das ist doch gar keine Frage: Wenn ein der Spielsucht Verfallener kein Geld mehr hat, dann ist der Übertritt in die Kriminalität natürlich ein sehr kurzer.
Das heißt, wir haben im Gesetz selbst eine Fülle von Maßnahmen eingebaut, die dieses Ziel sicherstellen sollen. Darüber hinaus haben wir das Finanzministerium aufgefordert, uns einen Bericht vorzulegen, ob nicht das Instrument einer betreiberunabhängigen Spielerkarte auch eine Maßnahme wäre, in diese Richtung zu wirken, und dieser Bericht liegt uns heute vor. Es ist ein exzellenter Bericht – ich bedanke mich wirklich dafür; wir haben ihn auch im Finanzausschuss ausführlich diskutiert –, der unter anderem auch aufzeigt, dass es letztlich auch um die Akzeptanz dieser Idee durch die Spieler selbst geht.
Alle Zwangsmaßnahmen – sagt der Bericht sehr deutlich – bewirken genau das, was ich früher zum Verbot gesagt habe. Sie werden zu einer Flucht führen in Hinterzimmer, ins Ausland oder ins Internet. Das heißt, wir haben das Problem, dass wir mit Zwangsmaßnahmen wahrscheinlich das Ziel nicht erreichen, aber sehr viel durch Information und Aufklärung.
Ein Problem zeigt dieser Bericht auf: dass wir wenig internationale Beispiele haben. Der Bericht sagt, es gibt Beispiele in Norwegen und in einer Provinz in Kanada, sonst eigentlich nicht sehr viele. Aber es gibt eine Studie, die nachweist, wie sehr dieser Schutz auch für den Spieler selbst notwendig ist. Die Diskrepanz zwischen der Einschätzung des Spielers, wie viel er verspielt und wie lange er spielt, und der Realität ist gigantisch. Die Studie hat zum Beispiel ergeben, dass der tatsächliche Verlust, der tatsächliche Geldeinsatz bei solchen Spielen sieben Mal so hoch ist, als der Spieler selbst einschätzt, und die Zeit, wie lange er spielt, in Wirklichkeit drei Mal so hoch ist, als er selbst sie einschätzt. Also insofern ist diese Spielerkarte auch eine Art Selbstschutz für den Spieler, der damit auch Informationen bekommt über sein entsprechendes Verhalten beim Glücksspiel.
Noch einmal: Das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt zu sein. Wir müssen durch eine Fülle von Maßnahmen, die in dieser Stabsstelle im Finanzressort überlegt werden, erreichen, dass die Spieler dieses Instrument selbst akzeptieren, gleichsam als Selbstschutz, als Schutz vor sich selbst.
Es gibt allerdings einen Bereich – ich habe ihn auch im Finanzausschuss angeschnitten –, wo wir die Lösung noch nicht kennen, und das ist die Abgrenzung zwischen je-
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