Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 98

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sehr täusche, dass da sehr viel zusammengearbeitet wird, dass ganz zielgerichtet, ziel­bewusst in Richtung des Monopolisten ausgeschrieben wird, um den Großteil oder, wenn es geht, alle Lizenzen, sowohl beim großen als auch möglicherweise beim klei­nen Glücksspiel in eine Hand, nämlich jene des Monopolisten, zu legen.

Dagegen treten wir seit vielen, vielen Jahren auf, weil wir der Meinung sind, es kann in Österreich kein Glücksspielmonopol geben, sondern es muss auch hier die Möglichkeit des Wettbewerbes, auch im und vor dem Interesse des Spielerschutzes in Österreich, in Kraft treten, Frau Ministerin. (Beifall beim BZÖ.)

Dafür treten wir ein, und daher schauen wir uns auch diese Ausschreibungen ganz, ganz genau an und hoffen, dass es eben nicht so ist, dass es maßgeschneiderte Aus­schreibungsvorgänge gibt.

Wir hoffen, dass die Spielerkarte hilft, in diesem Bereich auf legalem und sauberem Weg tätig zu sein. Wir hoffen aber nicht, dass es über Umwege von illegalen, vielleicht sogar europarechts- oder sonstigen gesetzwidrigen Ausschreibungen zu einer Verfäl­schung kommt, denn das Peinlichste für Österreich wäre, Frau Ministerin, wenn es dann gegen Ausschreibungen Klagen gibt und diese Klagen auf europäischer Ebene zur Folge hätten – und Sie wissen, wie das dort streng gehandhabt wird, gerade im Wettbewerb der Glücksspielanbieter –, dass eine Wettbewerbsbehörde solche Aus­schreibungen möglicherweise aufhebt und wir in ein Chaos gelangen.

Das wollen wir nicht. Wir stehen für Verantwortung im Sinne des Spielerschutzes, aber auch für einen freien Markt in diesem Bereich, damit letztlich nicht jemand bevorzugt wird, der nicht bevorzugt werden soll. (Beifall beim BZÖ.)

14.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.05.21

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Finanzminis­ter! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht zum Glücksspielgesetz stellt in erster Linie auf die Maßnahmen zum Zweck des Spielerschutzes ab. Und ich glaube, es ist doch wichtig, dass Maßnahmen ergriffen werden, die eben die Prävention betref­fen, gerade was die Automaten und das kleine Glücksspielgeschäft anbelangt.

Es ist auch wirklich erfreulich, dass mittlerweile die Glücksspielautomaten sowie auch die Video Lotterie Terminals an das Bundesrechenzentrum angeschlossen sind, und somit ist es auch entsprechend offiziell, was an Steuern abzuführen ist. Das war ja lan­ge Zeit – leider Gottes – nicht so.

Das System sollte mit der entsprechenden Spielerkarte, betriebsunabhängigen Spieler­karte, ausgestattet werden, wo aus meiner Sicht selbstverständlich auch eine Selbst­verpflichtung oder Selbstbegrenzung vorgesehen werden sollte. Es sollte auch die Identität der Spieler festgestellt werden, und vor allem sollte die Spielerkarte dem Spie­ler entsprechende Informationen ermöglichen. Insgesamt sollten die aggregierten Da­ten eben Maßnahmen für zusätzliche Prävention für Spieler ermöglichen.

Es gibt bekannterweise eine Übergangsfrist für die Altautomaten bis Ende 2014. Es ist ganz erfreulich, dass die Finanzpolizei, vor allem die Finanzpolizei in Salzburg, wie ich das heute den „Salzburger Nachrichten“ entnehmen kann, wieder erfolgreich 120 Auto­maten sichergestellt hat, und somit ist auch seitens der Behörde eine entsprechende Durchschlagskraft durchsetzbar geworden.

Es ist, glaube ich, notwendig, entsprechend zu sensibilisieren. Es wird in Österreich für das Zocken mittlerweile mehr Geld ausgegeben als für den Einkauf von Lebensmitteln.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite