Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 99

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Und deswegen, glaube ich, sind die Maßnahmen auch entsprechend notwendig gewor­den. (Beifall bei der ÖVP.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.08.00

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, Frau Bundesministerin, mich hier bei den absolut engagierten Beamtin­nen und Beamten der Finanzpolizei für die hervorragende Arbeit, die sie in den letzten Jahren geleistet haben, zu bedanken. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Bedanken möchte ich mich auch deswegen, weil über 2 800 Automaten beschlag­nahmt werden konnten. Es gab über 700 Kontrollen, und es wurden über 90 Millio­nen € zusätzlich an Abgaben eingenommen. Ich sage das deswegen mit aller Deut­lichkeit, weil in der Öffentlichkeit von einigen illegalen Betreibern der Eindruck erweckt wird, Bestimmungen des Glücksspielgesetzes, insbesondere die Verfallsbestimmun­gen der §§ 52, 53 und 55 Glücksspielgesetz, wären europarechtswidrig.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt keine einzige Entschei­dung des UVS, keine einzige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, in der eine Beschlagnahme von Geräten aufgehoben worden wäre. Und es gibt auch kein Ver­fahren – zumindest kein mir bekanntes Verfahren – in dieser Frage beim Europäischen Gerichtshof. Daher ist es mir ein Anliegen, die Arbeit der Finanzpolizei entsprechend zu würdigen.

Wir haben uns bei den Novellen 2008 und 2010 dafür entschieden, dass die Bundes­länder entscheiden können – Herr Ing. Westenthaler, die Bundesländer entscheiden! –, ob sie das kleine Glücksspiel genehmigen oder nicht. Es gibt Länder, die es genehmi­gen, und andere Bundesländer, die es nicht genehmigen. Und genau für jene Bundes­länder, in denen das kleine Glücksspiel genehmigt wurde und genehmigt wird, halte ich eine betreiberunabhängige Spielerkarte für notwendig. Sie dient dem Spielerschutz.

Ich möchte aber auf ein Problem hinweisen, mit dem wir immer wieder konfrontiert sind, nämlich die Art und Weise, wie Glücksspielbetreiber gegen Kritiker vorgehen. Wir werden dieses Thema im Untersuchungsausschuss bearbeiten. Ich möchte daran erin­nern, dass über Gegner des kleinen Glücksspiels, wie über meine Person, in Abspra­che von Novomatic und Telekom Dossiers angelegt worden sind: Dossiers über Politi­ker, aber auch über Spitzenbeamte des Finanzministeriums wie zum Beispiel den Spit­zenbeamten Wilfried Lehner.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte es für unerträglich, wenn private Unternehmen Dossiers über Politiker und Beamte anlegen! Wir werden dieses Thema im Untersuchungsausschuss, neben anderen Bereichen, behandeln.

Ich teile die Auffassung meines Fraktionskollegen Krainer, dass wir versuchen sollten, diese Thematik in einer Enquete aufzuarbeiten. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine SPÖ-Enquete wäre gescheiter!) Es geht um einen umfassenden Spielerschutz, aber es geht auch um einen umfassenden Glücksspielbegriff. Niemand hat heute noch die Proble­matik des Wettens hier diskutiert. Wir haben neun verschiedene Landesgesetze mit unterschiedlichen Regelungen, und, Frau Bundesministerin, die Geldwäschebestim­mungen, die international umgesetzt werden sollten, wurden bis heute in keinem einzi­gen Bundesland umgesetzt. Daher sollten wir bei dieser Enquete schauen, dass wir zu einem einheitlichen Glücksspielbegriff kommen.

Dieser Bericht, der heute vorliegt, wird natürlich von uns begrüßt. (Beifall bei der SPÖ.)

14.12

 


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