Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 106

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Der Rechnungshof hat – das ist heute schon gesagt worden – 99 Therapievorschläge, sage ich, für die Salzburger Festspiele ausgearbeitet, also Vorschläge, um ein krankes System wieder zu gesunden. Dafür ist er ordentlich beschimpft worden. Es ist sozusa­gen der Arzt, der die Diagnose gestellt und Vorschläge zur Heilung gemacht hat, be­schimpft worden, anstatt an die Reparatur zu gehen. Nach und nach hat es dann ein Einsehen gegeben, einiges wurde umgesetzt, und einiges soll noch umgesetzt werden. Aber ich sage: einiges. Warum nicht alle 99 Vorschläge? Und vor allen Dingen: Warum genau die Vorschläge nicht, die zentral sind, die sozusagen die Operation darstellen? Es nützt nichts, wenn man ein Pflästerchen klebt und bandagiert, wenn eigentlich eine Operation notwendig ist. Die Operation lautet: Es braucht ein neues Gesetz. Das Fest­spielfondsgesetz ist reformbedürftig, da führt kein Weg vorbei, und wir werden das in den nächsten Jahren noch genauso sehen.

Wenn die Ministerin und das Bundeskanzleramt ständig von einem Kodex sprechen, der für eine moderne öffentliche Verwaltung ausgearbeitet werden muss und dem­nächst möglicherweise beschlossen wird, dann ist das genau das Gegenteil dessen, was wir bei den Salzburger Festspielen aufgrund dieses Gesetzes aus den fünfziger Jahren haben, nämlich Unvereinbarkeiten zwischen Kontrolle und operativer Ge­schäftsführung. Es kann doch nicht sein, dass die Salzburger Landeshauptfrau Burg­staller auf der einen Seite Geschäfte tätigen kann, also den Verein nach außen vertritt, sich gleichzeitig kontrolliert und dann auch für die Zuwendungen und für die Abde­ckung zuständig ist.

Da stimmt es also vorne und hinten nicht, und ich schaue mir wirklich an, wie das mit Verbänden und Medikamenten gelöst werden kann. Da braucht es ein neues Gesetz. In diesem alten Gesetz steht nicht drinnen, wer genau den Verein nach außen vertritt, außer der Landeshauptfrau, und es steht auch nicht drinnen, wer die Verantwortung für alles, was passieren kann und was auch schon passiert ist, übernimmt.

Wir brauchen ja nicht so zu tun, als hätte es keine Malversationen gegeben, Herr Kol­lege Gahr. Es hat sie sehr wohl gegeben, wir wissen das ganz genau. Der technische Direktor der Salzburger Festspiele war letztendlich dafür verantwortlich, dass die Grü­nen um diese Prüfung ersucht haben. Dieser technische Direktor hat im Direktorium den Beinamen „Mister minus 10 Prozent“ gehabt. Der wurde so genannt, weil er ganz offensichtlich mitgeschnitten hat, oder irgendwelche Gründe muss es ja für diesen Titel gegeben haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es, wenn Verantwortliche tatsäch­lich Verantwortung tragen, zu solch einem Titel überhaupt kommen kann. Also da stimmt es ja vorne und hinten nicht.

Ich glaube, dass es dringend notwendig ist, das zu reparieren, und wenn man schon das alte Gesetz behält, dann sollte man es wenigstens einhalten, denn der Rech­nungshof hat auch deutlich gezeigt, dass das alte Gesetz, so wie wir es alle kritisieren, nicht einmal eingehalten wurde. Ich bringe nur ein Beispiel: Spielort Perner-Insel in Hallein ist definitiv laut Gesetz nicht möglich.

Das wird ignoriert. Also: „Wir brauchen kein neues Gesetz, wir haben das alte, aber einhalten tun wir es trotzdem nicht.“

Zum Schluss möchte ich noch auf diese Ansparung, auf diese Rücklage von 3,9 Mil­lionen € zu sprechen kommen, die mir im Magen liegt. Wenn ich daran denke, dass bei jeder kleinen Institution im Kulturbereich – sobald sie Rücklagen bildet – geprüft wird, ob die Subvention noch notwendig ist oder ob da nicht ohnehin Geld auch gespart wer­den kann, und dann die Subventionen dementsprechend reduziert werden, so gibt es bei den Salzburger Festspielen eine Großzügigkeit, die zu denken geben muss.

Auf der einen Seite ist das mehr als die Hälfte von dem, was an Zuwendungen seitens des Bundes überhaupt jährlich eingebracht wird, und auf der anderen Seite muss man


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