Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 113

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

tionsträgern und Interessengruppen – zulasten der zentralen Lebensinteressen und der demokratischen Grundrechte der Bürger.

Haupthindernis einer erfolgreichen Staatsreform war und ist die fortgesetzte Fehlent­wicklung in der Umsetzung des föderalistischen Grundprinzips. Ohne Reformen in die­sem Bereich kann ein modernes, zukunftsfähiges Staatswesen nicht funktionsgerecht, d. h. kostengünstig, sinnvoll, bürgernah und demokratisch, organisiert werden. Spar­maßnahmen sind nur linear, d. h. zum weiteren Nachteil der Österreicher, möglich. Die gefühlsmäßige Verbundenheit der Bürger mit ihrer Heimatgemeinde und ihrem Heimat­bundesland muss erhalten bleiben. Sie darf aber nicht länger dazu missbraucht wer­den, um überholte, organisatorisch unsinnige, rein macht- und einflusspolitische Struk­turen von Politik und Verwaltung aufrechtzuerhalten.

Die Österreicher haben ein Anrecht darauf, dass sich Staat und Politik der Aufgabe einer Erneuerung ihrer Strukturen stellen, um endlich eine wirksame und demokrati­sche Vertretung der Bürgerinteressen auf allen Ebenen zu ermöglichen sowie eine schlanke, funktionsgerechte, kostengünstige und zeitgemäße Verwaltung sicherzustel­len. Nicht alle Materien sind beim Staat am besten aufgehoben: Staatliche Kompetenz- und Verantwortungsbereiche sind zu hinterfragen und abzubauen. Und: Es braucht we­niger, aber bessere Gesetze. Gesetzesmaterien sind auf ihre Qualität, Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit zu prüfen.

Gewachsene demokratiepolitische Defizite müssen dringend beseitigt werden. Die steigende Zahl von alternativen Protest- und Bürgerorganisationen belegt, dass die be­stehenden politischen Strukturen trotz der teuren Heerscharen von Funktions- und Mandatsträgern (wie zehntausende Gemeinde- bzw. Bezirksräten, 448 Landtagsabge­ordneten, 62 Bundesräten, 183 Nationalratsabgeordneten, 76 Landesregierungsmit­gliedern sowie 18 Bundesministern und Staatssekretären) von den Bürgern als unbe­friedigend empfunden werden. Wenn etwa Landtage nur zweimal im Halbjahr tagen oder Gesetze nicht einmal selbstständig im Nationalrat entwickelt werden können, weil dieser gar nicht über die nötige personelle Ausstattung an legistisch geschultem Perso­nal verfügt und die Bundesregierung oder oft sogar sozialpartnerschaftliche Nebenre­gierungen wie Kammern und Gewerkschaften oder sonstige Interessenvertretungen und Lobbyisten die im Parlament zu beschließenden Gesetzesvorlagen liefern, dann ist dies einer ernst zu nehmenden und qualitätsvollen Demokratie schlichtweg unange­messen.

Es muss die gemeinsame Verpflichtung aller sein, jetzt damit zu beginnen, rechtzeitig einen funktions-gerechten Staat zu schaffen, um den Druck der stetig wachsenden und uns in allen Themenbereichen immer massiver begegnenden Herausforderungen er­folgreich bewältigen zu können.

Besser, billiger und demokratischer: „Österreich neu bauen“ bedeutet nach dem Modell des BZÖ für eine umfassende Staats- und Parlamentsreform die Schaffung eines mo­dernen, schlanken und funktionsgerechten Staatswesens, welches die politische Par­tizipation der Bürger dort sicherstellt, wo er sie benötigt. Schaffen wir effiziente und kostengünstige staatliche Strukturen, welche nicht nur den politischen Machtmiss­brauch eindämmen, sondern Verwaltungsapparate und politische Gremien entschei­dend reduzieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite