Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 115

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sätzlich müssen politische Entscheidungen transparenter gestaltet, die Mitbestim­mungsrechte der Bürger insbesondere durch „Internet-Volksbegehren“ gestärkt wer­den. Volksbegehren mit mehr als 400.000 Unterstützern sollen automatisch eine Volks­befragung bzw. Volksabstimmung erzwingen.

8. Wahltermine zusammenlegen.

Die Wahltermine werden zu je einem Wahltag für den Nationalrat und einem für Lan­dessenat, Landeshauptmann, Bürgermeister und Gemeinderat zusammengelegt. Die aus partei- und machtpolitischen Gründen betriebene Unsitte der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats wird deutlich erschwert. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

9. Straffe Verwaltung, klare Kompetenzen.

Der Bund ist mit den dafür erforderlichen Behörden allein für die Vollziehung zuständig. Damit ist eine gleichmäßige und einheitliche Rechtsanwendung in ganz Österreich si­chergestellt. So wird eine bürgernahe, schlanke Behördenstruktur mit höherer Ent­scheidungsqualität und -geschwindigkeit und niedrigeren Kosten geschaffen. Die Ver­waltung wird nach dem Grundsatz „So nah am Bürger wie möglich, aber so zentral wie nötig“ organisiert. Die Gemeinde ist für alle Verfahren Anlaufstelle der Bürger, sie berät und nimmt Anträge entgegen. Die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Bezirkshaupt­mannschaften sind grundsätzlich die Bundes-behörden erster Instanz, wobei nach Maßgabe von Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit „Kompetenzzentren“ geschaffen wer­den können. Der Rechtszug geht an die entsprechend übergeordnete Behörde bzw. an das Bundesministerium und an Verwaltungsgerichte. Grundsätzlich bestehen daneben keine eigenständigen Sonderbehörden. Es besteht nur ein Dienstrecht für den öffent­lichen Dienst. Gemeindebedienstete sind privatwirtschaftlich beschäftigte Arbeitneh­mer.

10. Optimierte Finanzen.

Der Bund ist für die Finanzierung der ihm obliegenden Aufgaben der Gesetzgebung und Vollziehung zuständig. Länder und Gemeinden finanzieren ihre darüber hinausge­henden Agenden eigenverantwortlich (Gebühren und Abgaben). Innerhalb der gestraff­ten Verwaltungsebenen und Kompetenzstrukturen können Kosteneinsparungen lukriert und die Bürger nachhaltig entlastet werden. Dies gilt besonders für Stabilitätspakt und Finanzausgleich.“

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 1 GOG verlangt.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Scheibner als An­tragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


15.02.11

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Es freut mich, dass Sie so zahlreich hier auf der Regierungsbank Platz genommen haben. Ich meine das wirklich ernst und bitte, Kollege Gaßner, jetzt gleich einmal den Zwischenrufpegel herunterzuschrauben und zu warten, was ich sa­ge, weil ich nämlich jetzt wirklich eine Debatte mit Ihnen führen möchte, mit allen Abge­ordneten hier in diesem Haus, die hoffentlich sachlich ist. Also ich werde mich sehr be­mühen, weil ich glaube, das ist auch ein Thema, bei dem wir Ideologie, Parteipolitik he­raushalten sollten, wenn es um die grundlegende Neuordnung des Staates – von den obersten Organen angefangen, bis zu den Verwaltungsstrukturen – geht. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite