Wir – alle fünf Parteien – haben gestern mit großer Freude den – wie wir gehört haben – größten Verwaltungsreformkomplex seit den zwanziger Jahren beschlossen: die Verwaltungsgerichte erster Instanz, Landesverwaltungsgerichte.
Ich habe gestern schon gesagt, es ist irgendwie signifikant, dass das die größte Veränderung ist, denn wir sollten uns eigentlich nach der Dauer dieser Strukturen – und die ist ja fast schon in Jahrhunderten zu messen – viel öfter mit der grundlegenden Neuordnung unseres Verfassungs- und Verwaltungsgefüges beschäftigen. Aus den verschiedensten Gründen – und darüber können wir auch debattieren – ist das aber sehr, sehr schwierig. Wir haben es ja auch gestern wieder gehört, gerade bei den Verwaltungsgerichten hat es 30 Jahre gedauert, bis diese Reform umgesetzt werden konnte.
Der Rechnungshofpräsident hat jetzt eine kleine Auszeit genommen, aber der Rechnungshof hat uns ja versorgt und ist jenes Organ hier im Parlament, das uns mit Positionen zur Verwaltungsreform berät. Das allein zeigt schon die Problematik in der Diskussion. Ich gehe jetzt nur in die jüngste Zeit: 2007 gibt es ein noch relativ dünnes Büchlein, 2009 wird es schon dicker, 2011 haben wir dann schon ein richtiges, gebundenes Buch vor uns liegen, in dem der Rechnungshof ja die bekannten 599 Vorschläge macht. (Der Redner zeigt die angesprochenen Schriftstücke.)
Es zieht sich eines durch: dass eine Staats- und Verwaltungsreform unumgänglich ist, dass sie notwendig ist – nicht nur aus Einsparungsgründen. Und der Rechnungshof sagt, man kann die Kosten der österreichischen Verwaltung – von Bund, Ländern und Gemeinden – gar nicht beziffern, weil sie so undurchsichtig sind. Es gibt so viele Doppel- und Querverbindungen, dass niemand – auch nicht der Rechnungshof, und das sagt einiges – wirklich beziffern kann, was die Verwaltung in Österreich kostet und wie effizient oder nicht effizient sie ist.
Allein das zeigt ja schon, dass da ein Reform- und Handlungsbedarf besteht, gerade in einer Zeit, in der wir jeden Euro umdrehen sollten. Ich glaube, dass es wichtiger und sinnvoller wäre, bevor man Steuern erhöht, bevor man Abgaben erhöht – und das ist ja das probate Mittel, auch in den Ländern, wie wir es jetzt wieder gesehen haben, im eigenen Wirkungsbereich kräftig die Abgaben zu erhöhen –, diese Strukturen einmal zu überdenken, was denn davon noch notwendig ist und was nicht.
Der Rechnungshof sagt immer am Beginn seiner Überlegungen: Rechtsbereinigung, Strukturbereinigung, Aufgabenkritik wäre einmal notwendig. Es wäre doch spannend, hier über den modernen Staat des 21. Jahrhunderts, Österreich als Mitglied der Europäischen Union zu diskutieren, darüber zu diskutieren, welche Aufgaben dieser moderne Staat auf allen Ebenen erfüllen sollte und welche dieser auch überkommenen Aufgaben wir streichen können.
Jede Staatsaufgabe braucht Verwaltung, und die braucht Bürokratie, und die kostet etwas. Jede Aufgabe, die hinterfragt wird – auch von der Effizienz her –, erspart Verwaltung, erspart Bürokratie und deshalb auch Kosten. (Beifall beim BZÖ.)
Ich sage jetzt nicht – und da geht es um Milliarden; der Rechnungshof hat bis zu 7 Milliarden Einsparungspotenzial pro Jahr aufgezeigt –, dass wir da unser Budget saniert hätten, aber das schafft uns die Freiräume, um in die Effizienz zu investieren.
Wenn wir uns etwa bei der Bildung diese völlig unübersichtlichen Strukturen anschauen, die Doppelgleisigkeiten: Darüber wird elendslang diskutiert, anstatt dass wir das endlich regeln. Da gab es ja sogar schon Fünf-Parteien-Einigungen, die aber am Widerstand der Länder und anderer Institutionen gescheitert sind. Das sollen wir endlich regeln und uns über die Qualität der Ausbildung den Kopf zerbrechen, wie wir da besser investieren können, wie wir diese effizienter gestalten können.
Genauso im Gesundheitssystem: Die Wirtschaftskammer hat ja interessanterweise – es sind eine Menge Wirtschaftskammermitglieder und -funktionäre hier: Warum findet
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