Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 117

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man da nicht eine Mehrheit, dass man das ändert? – unter dem Titel Blicken Sie durch!, eine Aufstellung der Gesundheitsfinanzierung gemacht, die so kompliziert ist, dass ich sie ehrlich gesagt nicht verstehe. (Der Redner zeigt das angesprochene Schriftstück.)

Diese Querverbindungen, Doppelverbindungen, Kompetenzen und Nichtkompetenzen und Vergütungen und Hin- und Herverschachtelungen von Geldern – ich glaube, das wird auch niemand von Ihnen verstehen, aber es kostet etwas. Es kostet Geld und Effi­zienz. Wir haben ein gutes Gesundheitssystem – überhaupt keine Frage –, wir haben auch eine gute Verwaltung, wir haben auch gute Beamte, aber das soll ja nicht unser Maßstab sein, sondern wir müssen besser werden, wir müssen effizienter werden! Das ist unser Auftrag, und das ist auch der Auftrag, den die Bevölkerung an uns stellt. (Bei­fall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn man dann in solche Reformen geht, wo auch Struk­turen hinterfragt werden, Standorte hinterfragt werden, kommt immer wieder von ir­gendwo das Nein. Man könnte symbolhaft schon fast Njet sagen – wie jüngst wieder in der Spitalsreform, wo wir von einem bekannten Landeshauptmann gehört haben, er sei für jede Reform zu haben, aber Spitalsschließungen kommen nicht in Frage, nein, es werden noch Spitäler eröffnet.

Das berühmte Beispiel ist im Süden von Wien, wo es in Mödling, in Baden und wo auch immer große Spitäler mit immensen Kosten gibt und wo dann die Bevölkerung sagt: Wenn wir wirklich etwas haben, dann gehen wir ins AKH nach Wien. Also das kann es wohl wirklich nicht sein, dass an diesen Problemen nicht gerüttelt werden kann.

Ich erinnere daran – die Frau Justizministerin hat ja wieder einen Plan vorgelegt –, wie schwierig es ist, die Bezirksgerichte zusammenzulegen. Die Debatte gab es schon vor einigen Jahren, und sie hat noch einmal erinnert – und das zeigt, wie grotesk das ist –: Das System der Bezirksgerichte – also die Verteilung der Bezirksgerichte auf das österreichische Staatsgebiet – stammt aus der Zeit der Monarchie, und zwar aus dem 18. Jahrhundert, als das Kriterium gelautet hat, dass jeder Staatsbürger im Bereich
der Monarchie in einer Tagesreise mit dem Ochsenkarren ein Bezirksgericht erreichen sollte.

Und nach diesen Kriterien diskutieren wir heute noch, ob ein Bezirksgericht notwendig ist oder nicht?! In einer Zeit, in der die Bevölkerung  (Abg. Rädler:  aber schon
um die Region auch !)
 – Ja, danke, Herr Kollege, es geht um die Region. (Zwischen­ruf des Abg. Petzner.) Das ist richtig, aber jetzt frage ich Sie: Ist es für eine Region wirklich überlebensnotwendig, dass dort ein Bezirksgericht bleibt? (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Ich glaube, es wäre viel notwendiger, dass wir in den Regionen Arbeitsplätze schaffen, dass wir Einkaufsmöglichkeiten schaffen, dass wir Wohnmöglichkeiten schaffen, dass wir Verkehrsverbindungen verstärken (Beifall beim BZÖ) – nicht Eisenbahnlinien sper­ren, nicht Buslinien einstellen, sondern lieber Bezirksgerichte zusammenlegen, andere Dinge auch noch effizienter gestalten und die freiwerdenden Mittel für den Infrastruk­turausbau, für die Bevölkerung in den Regionen einsetzen. (Zwischenruf des Abg. Wö­ginger.) Das wäre doch interessant.

Ich danke wirklich für solche Zwischenrufe, denn das zeigt die Problematik; das zeigt die Problematik und wie da Politik gemacht wird.

Wenn es um die Kompetenzen etwa bei der Gesetzgebung in den Ländern geht – Sie wissen das, und nicht erst seit heute, und das verlangen wir auch in diesem Dringli­chen Antrag –, sagen wir: Wir sehen keinen Platz mehr für neun unterschiedliche Lan­desgesetzgebungen.

 


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