In einem Land wie Österreich kann es doch nur sinnvoll sein, die Gesetzgebung und auch die Vollziehung bundeseinheitlich zu regeln, nach einheitlichen Kriterien. Und da kommen dann die Landesvertreter und sagen: Ja, aber unsere Identität lassen wir uns von den Zentralisten in Wien nicht nehmen – und das war ja jetzt so ähnlich.
Ich bin Wiener, ein überzeugter Wiener und stolz auf mein Bundesland, auch wenn es das so noch nicht sehr lange gibt. Es gibt viele Bundesländer, die jahrhundertelang gewachsen sind (Ruf beim BZÖ: Die Steiermark!), und ich verstehe, dass die Steirer, die Tiroler, die Kärntner, die Salzburger, die Vorarlberger, die Burgenländer und die Oberösterreicher stolz auf ihr Bundesland, auf ihre Heimat sind. – Wunderbar!
Aber da frage ich mich wirklich: Ist dieses Identitätsgefühl, dieses Heimatgefühl davon abhängig, ob in der Landesregierung oder in den Landtagen und im Amt der Landesregierung einige Beamte und Abgeordnete dafür zuständig sind, dass die Tanzschulen ordentlich geregelt werden, dass die Höhlen per Gesetz neunmal unterschiedlich geregelt werden, dass feuerpolizeiliche Bestimmungen neunmal unterschiedlich geregelt werden, dass der Jugendschutz unterschiedlich geregelt wird? Danke für diese identitätsstiftenden Regelungen!
Wir haben das gestern diskutiert: Ein Jugendlicher, der im Grenzgebiet zwischen der Steiermark und Kärnten oder Niederösterreich und der Steiermark wohnt und im anderen Bundesland am Abend weggeht, muss sich überlegen, ob er noch rechtskonform nach Hause kommt, weil es in diesen Bundesländern unterschiedliche Ausgehzeiten gibt.
Meine Damen und Herren, wenn Sie glauben, dass diese Dinge für einen Bewohner eines Bundeslandes identitätsstiftend für sein Heimatbewusstsein sind, dann vertreten Sie das. – Ich glaube das nicht. Heimatgefühl ist etwas anderes. (Beifall beim BZÖ.)
Wir wollen auch nicht die Bundesländer abschaffen, sondern wir wollen die Bürokratie reduzieren, und wir wollen die Strukturen vereinfachen. Es gibt da wirklich Grotesken. Die Zeit ist zu kurz, dass ich das alles erwähne, und das ist natürlich eine sperrige Materie – überhaupt keine Frage –, aber da gibt es ja wirklich ein paar Schmankerln.
Ich habe mir nur einen Punkt herausgenommen: Da gibt es Bestimmungen über die Handhabung von Lasten – also: Wer kann wann wie viel Lasten tragen? –, und das sind nicht die Lasten, die der Steuerzahler zu tragen hat, weil er das finanzieren muss, sondern das sind wirklich Gewichte. Dazu gibt es sechs Seiten Bundesbestimmungen, das ist in Ordnung. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was ist das, Gesundheitsschutz ?) – Ja, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz und so weiter. In all diesen Gesetzen gibt es Bestimmungen, da wird einmal definiert, was das ist, und dort sind dann die verschiedenen Bestimmungen zu finden – sechs Seiten, ist in Ordnung.
Jetzt sollte man glauben, das gilt für ganz Österreich – nein, denn dann gibt es nämlich zu den sechs Seiten noch einmal 55 Seiten mit Regelungen für die einzelnen Bundesländer (der Redner zeigt die genannten Schriftstücke) –, weil die Lasten halt im Burgenland anscheinend weniger schwer oder schwerer sind als in Vorarlberg, in Salzburg, in Oberösterreich et cetera. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)
Es gibt unterschiedliche Definitionen,
unterschiedliche Regelungen, nur zu diesem einen Punkt, zu diesem einen
kleinen Punkt. (Beifall beim BZÖ.) Hinter diesem ste-
hen Abteilungen, Referate, Beamte, Verwaltung, Kontrolle und so weiter, und so
weiter. Das sind die Dinge, um die es uns geht.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie diesen Dringlichen Antrag durchlesen, dann sehen Sie, dass es uns neben der Aufgabenkritik eben auch um eine grundsätzliche Neuordnung der Kompetenzen geht. Wir sehen Gesetzgebung und Vollziehung auf der Bundesebene. Ich sage Ihnen – und ich habe das auch gestern schon gesagt, auch wenn ich dann immer höre: die in Wien –: Wir sind die Vertreter der Bundesländer.
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