Hier sind die Bundesländer bei der Gesetzgebung vertreten. Und es gibt ja eine zweite Kammer – den Bundesrat, die Länderkammer –, die eigentlich auch die Beteiligung der Länder entsprechend organisieren sollte. Es gibt ja Diskussionen über die Reform dieser Länderkammer. Viele sagen, man könnte sie ersatzlos streichen, oder man könnte das vernünftig machen, dass es – wenn es eine bundeseinheitliche Gesetzgebung gibt, so wie wir das vorschlagen – dann wirklich auch echte Repräsentanten der Landesbevölkerung als zweite Kammer gibt, die an der Bundesgesetzgebung mitwirken.
Auch da haben wir einen Vorschlag gemacht, dass man den Bundesrat, so wie er jetzt ist, streicht und durch einen Bundessenat mit 43 direkt gewählten Senatoren aus den Wahlkreisen ersetzt – 43 direkt gewählte Senatoren –, die gemeinsam mit uns Nationalräten an der Bundesgesetzgebung mitwirken. Ich glaube, das wäre eine effizientere Regelung als die bisherige und würde auch den Länderinteressen nachkommen. (Beifall beim BZÖ.)
Ich habe im Verfassungskonvent damals schon einen ähnlichen Vorschlag eingebracht. Da hat man dann gesagt, das geht nicht – föderalistisches Prinzip und so weiter –, und da hat man ein Drei-Säulen-Modell eingerichtet: mit einer Bundesgesetzgebung, mit einer gemeinsamen Gesetzgebung – das wäre ja auch nicht schlecht, wenn man sagt, die Länder sollen ihre Gesetze beschließen, aber sie müssen sich auf eine bundeseinheitliche Regelung einigen.
Wir sehen aber, wie wenig erfolgversprechend das ist. Richtig, Kollege Gaßner, da warten wir lange auf jede Regelung, wir sehen das ja beim Jugendschutz, deshalb ist es wohl gescheiter, das eben eigenständig zu regeln. Man hat damals krampfhaft versucht, irgendwelche Dinge herauszufiltern, wo man sagt, da sollte doch jedes Land selber das Gesetz entwickeln.
Ich habe alle Landesgesetze hier, meine Damen und Herren. (Der Redner zeigt die angesprochenen Schriftstücke.) Das sind nur die Überschriften, das ist also auch so ein Kompendium aller Kompetenzen. Ein paar Dinge habe ich schon angesprochen. Ein großer Bereich ist das Organisationsrecht, denn wir haben ja neun verschiedene Dienstrechte für die Beamten. Völlig unmöglich! Ein öffentlich Bediensteter sollte gleich behandelt werden, im Dienst- und Besoldungsrecht und im Pensionsrecht, egal, in welchem Bundesland er sitzt, ob auf der Bundes- oder auf der Länderebene. (Beifall beim BZÖ.)
Dinge wie Baurecht und die Tanzschulen habe ich schon erwähnt, die Schulen, die Fiaker, Bestattung et cetera, et cetera; das sind alles Dinge, die einen riesigen Apparat aufrechterhalten, den wir, glaube ich, wirklich als entbehrlich ansehen können.
Wir haben auch klar gesagt, dass wir uns zur repräsentativen Demokratie bekennen – aber mit direktdemokratischen Instrumenten. Das heißt, der Bürger sollte etwa über ein Volksbegehren, das mehr als 400 000 Unterschriften bekommt, auch über Volksabstimmungen direkt in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden.
Den Bundespräsidenten hätten wir – in diesem Fall – durch die Frau Nationalratspräsidentin ersetzt. (Oh-Rufe bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Rädler und Krainer.) Im Ersatzfalle sind Sie es ja ohnehin schon, und ich glaube, für ein paar Kommentare und als Staatsnotar und für die Repräsentation Österreichs nach außen wäre die Frau Nationalratspräsidentin genauso gut geeignet wie der derzeitig amtierende Bundespräsident (Zwischenrufe der Abgeordneten Rädler und Grosz), und wir würden schon wieder einiges an Strukturen einsparen, meine Damen und Herren.
Auf der Landesebene – Sie sehen es auch im Antrag –: Wenn wir sagen, dass Gesetzgebung und Vollziehung bundeseinheitlich geregelt werden, dann ersparen wir uns auch die Landesregierungen, ersparen wir uns die Landtage in der jetzigen Form. Wir
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite