wollen dort Landessenatoren, die direkt in den Wahlkreisen gewählt werden, die gemeinsam mit einem direkt gewählten Landeshauptmann das Land nach außen vertreten und den übertragenen Wirkungsbereich auch entsprechend administrieren.
Wir haben vorgeschlagen, dass auf der Verwaltungsebene die Bezirkshauptmannschaft als Trägerin der Verwaltung entsprechend forciert und aufgewertet wird, und zwar auch im Wege von Kompetenzzentren – dass man größere Bezirksverwaltungsbehörden, wirkliche Kompetenzzentren für Fälle etwa im Vergaberecht oder in Betriebsanlagenverfahren einrichtet, die auch wissen, worüber sie zu entscheiden haben. Da passen auch die Landesverwaltungsgerichte als zweite Instanz gut hinein. Also dieses System wäre sogar für die jetzige Situation adaptierbar.
Die Gemeinde, meine Damen und Herren – und es sitzen viele Bürgermeister hier herinnen –, ist auch bei uns besonders wichtig, denn das ist der direkte Draht zum Bürger. Nicht irgendeine abgehobene Landesregierung, nicht ein Landtag oder irgendwelche Referate und Ämter, sondern die Gemeinde als direkter Ansprechpartner sollte für uns auch in Zukunft wichtig sein – als Serviceeinrichtung, als Bürgerservice – und auch entsprechend ausgestaltet werden. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Schickhofer: Aber nach dem skandinavischen Modell, das wären Riesengemeinden!) – Nein, nein, nein.
Lesen Sie das richtig! Wir sind nicht wie Skandinavien, wir sind auch nicht wie die Schweiz oder jemand anderer – Gott sei Dank! Wir sind Österreich, darauf sind wir stolz. Wir können von anderen lernen, die es möglicherweise besser machen, aber wir müssen das für die österreichischen Gegebenheiten adaptieren. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Schickhofer.)
Dass Skandinavien geografisch ein bisschen anders gestaltet ist als Österreich, das ist klar. Wir werden auch keinen Transfer der Schüler per Flugzeug organisieren, so wie das dort gemacht worden ist. Aber dass im Prinzip Gemeinden, die eine gewisse Mindestgröße unterschreiten, nicht effizient zu führen sind, darüber sind wir uns, glaube ich, einig. Wir haben auch schon einmal einen Antrag eingebracht, dass auf freiwilliger Basis – auf freiwilliger Basis! – Gemeindezusammenlegungen funktionieren sollten und dass Gemeinden in verschiedenen Bereichen, etwa bei Bauhöfen oder anderen Dingen, kooperieren sollten. Ich glaube, da finden wir uns wohl auch im Sinne der Effizienz und der Kosteneinsparung, meine Damen und Herren.
Dieses System kann sich natürlich auch auf andere Bereiche umsetzen lassen. Was den Bereich der Schulverwaltung betrifft, wo wir uns sowieso schon einig sind, warten wir darauf, dass wir das umsetzen, wo bereits Übereinstimmung besteht. Oder: Warum schaffen wir es im Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich nicht, dass wir die mehr als 20 Sozialversicherungsanstalten auf zumindest drei reduzieren? Und zwar: eine für die Pensionsregelungen, eine für den Gesundheitsbereich und eine für den Umfallbereich. Was könnte man da an Geld einsparen und auch an Effizienz gewinnen?! – Das sind die Dinge, über die wir sprechen wollen!
Natürlich, das ist eine Gesamtänderung unseres Verfassungsgefüges. Das geht nur unter Einbeziehung aller Beteiligten und, vor allem am Ende, auch unter Einbeziehung der Bevölkerung im Wege einer Volksabstimmung. Die Bevölkerung soll selbst entscheiden, wie sie in Zukunft regiert und verwaltet werden will. Wenn die Bevölkerung nein sagt, dann soll uns das auch recht sein. Nur: Da muss man auch dazusagen, was die Konsequenzen daraus sind, nämlich höhere Kosten und ein Mangel an Effizienz.
Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt unsere Ideen kursorisch hier dargestellt. Sie können das jetzt – und Sie sind natürlich dazu eingeladen – kommentieren. Sie können auch sagen: Das alles ist ein Unsinn! Sie können auch sagen: Gut, das gefällt uns alles, aber den Bundespräsidenten wollen wir weiterhin haben! – Gut, darüber können wir diskutieren.
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