Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 128

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auch eine wichtige Rolle spielen und dass er Oberbefehlshaber des Bundesheeres ist, finde ich eigentlich auch sympathisch; ich sage Ihnen das ganz ehrlich. Und daher hal­te ich wegen dieses und noch vieler anderer Punkte doch hier die Meinung aufrecht, dass es durchaus Sinn macht, unter anderem bei dieser Regelung zu bleiben.

Und natürlich hat auch der Bundespräsident – fast wie ein Ombudsmann oder eine Ombudsfrau – die Möglichkeit, auch zusätzlich gegenüber dem Bürger eine bestimmte Aufgabe und Funktion zu erfüllen. Das wird er eben oft in Worte kleiden und er wird das oft mit Nachdruck vertreten und er wird auch durchaus für das Klima und für die Bewältigung so mancher politischer Fragen eine nicht unwichtige Rolle spielen können. (Abg. Ing. Westenthaler: Das kann der ...!)

Sie haben hier herinnen auch die Frage der Direktwahl der Bürgermeister angespro­chen. Das hat in Kärnten begonnen, daran kann ich mich noch genau erinnern. Da ha­ben Ambrozy, Jörg Haider und andere mitgewirkt. (Abg. Petzner: Na, na, na!) – Ich weiß, das hat in Kärnten begonnen. Das Problem bei der Direktwahl war immer nur, wenn er dann keine Mehrheit im eigenen Gemeinderat hatte. Das hat dann oft zu schwierigen Situation geführt. Aber wenn es der Wunsch der Bevölkerung ist, dass es da diese Direktwahlmöglichkeit gibt, warum nicht? – Ich sage nur, dass es auch manchmal in der Umsetzung nicht unproblematisch ist.

Der Ausbau der direkten Demokratie ist in unseren Programmpunkten vorgeschlagen – der Herr Bundeskanzler hat das kürzlich auch wieder öffentlich präsent gemacht. Wir müssen uns dann nur über ein Modell Gedanken machen, welche Themen, welche Be­reiche sozusagen abstimmungsfähig sind.

Wir studieren gerade intensiv das deutsche Modell, das in den Ländern dort praktiziert wird, ein Drei-Stufen-Modell, wo man immer wieder versucht, die Proponenten einzu­beziehen, Verhandlungslösungen zu finden, wo man wirklich versucht, dabei auch die repräsentativdemokratischen Institutionen in diesen Prozess einzubinden, also eine Synthese zwischen den direktdemokratischen, ausgebauten, neuen Instrumentarien und den vorhandenen repräsentativdemokratischen Instrumentarien.

Da kann man sich hier wahrscheinlich am Ende des Tages durchaus auf ein Modell ei­nigen, wo wir, wie ich glaube, mit Sicherheit mehr Bürgernähe und mit Sicherheit auch demokratische Qualität in diesem Zusammenhang werden finden können.

Ich kann mir bei einer Volksabstimmung auch vorstellen, nicht mehr bloß die Situation zu haben – so wie das bei Zwentendorf war –, dass die Regierung Ja zu Zwentendorf sagt, das wird hier in ein Gesetz gegossen und dann gibt es darüber eine Volksabstim­mung, sondern man kann sich auch die Frage stellen, ob man nicht eine Gesetzesvor­lage entwickelt, wo die Bevölkerung dann zu einem Thema die Möglichkeit hat, Ja oder Nein zu sagen, und wenn es Ja ist, dass das dann verpflichtend Gesetz wird. – Also da gibt es viele Möglichkeiten und daran sollte man – der Meinung bin ich auch – arbeiten, um das auszubauen, auch auf europäischer Ebene.

Wir haben ja vorgeschlagen, dass man zur Finanztransaktionssteuer zum Beispiel hier Initiativen im Rahmen der Möglichkeiten setzen soll, die es dort jetzt neuerdings auch plebiszitär gibt.

Also ich sehe hier eine breite, interessante Palette an Diskussionspunkten. In manchen Punkten haben wir Übereinstimmung, in manchen Punkten naturgemäß nicht.

Was die Zwischendurchwahlen betrifft – das sei noch hinzugefügt, weil Sie das auch als Punkt drinnen haben –: Wenn wir die Wahlkampfkostenrückerstattung abschaffen, dann wird natürlich die Lust auf Zwischendurchwahlen rein von der Kostenseite schon äußerst gering sein. Ich sage das nur einmal so. – Das ist so ein kleiner Punkt, der da durchaus auch eine Rolle spielt.

 


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