Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 131

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ches Fragerecht haben (Abg. Öllinger: Es geht eher um das Recht auf eine klare Ant­wort!), wobei wir das dann entweder im Rahmen einer Fragestunde oder auch schrift­lich abhalten. – Beide Möglichkeiten sollten wir diskutieren.

Ich glaube, da können wir uns treffen, wenn es darum geht, dass die Personen, die Einkommensteuer zahlen, auch in einer gewissen Form mitbestimmen sollen, wofür die Steuergelder verwendet werden. Ich denke, dass das auch ein wichtiger Zugang ist, womit wir die unmittelbare Teilnahme der Bevölkerung an der Vollziehung entspre­chend stärken können.

Weiters denke ich, dass es wichtig ist, dass wir das persönlichkeitsbezogene Wahl­recht stärken. Das ist einer der wesentlichsten Punkte, wenn wir von Unmittelbarkeit sprechen. Betreffend die Länder, weil Sie das gesagt haben, ist es ein ganz wichtiger Punkt, dass die Bevölkerung noch mehr Anteil an den Politikern nehmen kann, an de­nen, die jetzt unmittelbar gestalten können. Dazu gehört ein persönlichkeitsbezogenes Wahlrecht, dazu gehört, dass sich die Hälfte des Nationalrates jedenfalls aus den Re­gionalwahlkreisen zusammensetzen muss und dass die andere Hälfte – sagen wir – für Fachleute, für Experten über Landes- und Bundeslisten zur Verfügung gestellt wird. Das ist das berühmte Hunderter-Modell, ungefähr die Hälfte wird das sein, was eine gute Mischung für dieses Haus wäre.

Ich glaube, meine Damen und Herren, dass wir, wenn es um den Föderalismus geht, schon noch ein paar Grundsätze nennen müssen. Der österreichische Föderalismus ist für mich auch ein Teil angewandter Subsidiarität. Da unterscheiden wir uns wahr­scheinlich von Ihnen. Uns als christlich-sozialer Partei, uns ist es einfach wichtig, dass Subsidiarität auch gelebt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, dass die kleinere Einheit die ihr gerade noch möglichen Aufgaben erfüllt. Sie machen gerade das Umgekehrte. Sie schlagen vor, dass man alles nach oben zur Ver­waltung gibt. Das wollen wir in keiner Weise! Ich sage auch: Überlegen Sie, ob es gut ist, wenn wir zulassen, dass Verwaltungsbeamte gewählt werden. Das erinnert mich eher an das amerikanische System, dass der Verwaltungsbeamte wie ein Sheriff ge­wählt wird. Ich frage mich, ob das wirklich tauglich ist. Das ist das Senatssystem, mit dem Sie hier arbeiten wollen. Da geht es um Verwaltungsbeamte, die wir nicht in die­sem Sinne gewählt haben wollen.

Meine Damen und Herren! Es waren die Bundesländer, die 1918 und 1945 Österreich wiedergegründet haben. Es waren die Bundesländer, die mit den drei Konferenzen nach 1945 dazu beigetragen haben, dass Österreich in dieser Form zustande gekom­men ist. Das war eine schwierige Situation. Wir sollen diese Ländertradition nicht außer Acht lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Gerade in Zeiten, in denen die Welt sozusagen immer kleiner wird und sich der Einzel­ne immer weniger vertreten fühlt und auch Sorge hat, von supranationalen Entschei­dungen überfordert zu werden, gerade da ist es wichtig, dass wir Repräsentanten auf unterster Ebene haben, die sich um die Anliegen und Sorgen der Bevölkerung küm­mern. Gerade da ist es wichtig, dass die Menschen auch entscheiden können, dass sie mitentscheiden können auf unterster Ebene, dass sie dort ihre Organe auch wählen können, von denen sie vertreten werden, dass Bürgerinitiativen dort auch entspre­chend eine Möglichkeit erhalten, zu gestalten. Das halte ich für den Heimatbegriff, für den Rückhalt in der Heimat für ein ganz, ganz besonderes Prinzip, für das wir uns auch ganz besonders einsetzen.

Damit darf ich zum letzten Punkt kommen, den Sie auch vorgeschlagen haben, näm­lich die Abschaffung des Bundespräsidenten. Wir wissen, dass die Kompetenzen des Bundespräsidenten ein Ergebnis des historischen Lernprozesses des ersten Jahr­zehnts der Ersten Republik waren, und dass das im Grunde auf ein Verhältnis Checks-


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