Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 130

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Dass wir die Behördenstruktur bei der Polizei mit den Bundespolizeidirektionen, näm­lich 31 an der Zahl, auf neun Landespolizeikommanden reduzieren, stellt einen Sys­tembruch dar, genauso wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die wir gestern beschlos­sen haben. – Also wir haben damit bereits in der Zwischenzeit auch ganz nachhaltig neue Systeme beschlossen.

Dass wir das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einführen, womit wir auch die einzelnen Behörden in den Ländern auflösen beziehungsweise entlasten und die Zu­ständigkeit auf ein Bundesamt konzentrieren und dieses danach der Verwaltungsge­richtsbarkeit unterwerfen, ist eine ganz besondere Qualität, die wir da bekommen.

Dass wir die Bezirksgerichte zusammenlegen wollen – das haben Sie ja selbst ange­schnitten, dass Sie das auch selbst wollen – und dass wir da mitten im Fluss sind, ist eigentlich eine Bestätigung auch von Ihrer Seite, dass wir da vollkommen richtig liegen. Und jetzt gilt es nur, sage ich, in dem Bereich gemeinsam zu wirken.

Ich möchte Ihren Antrag eigentlich in zwei Bereiche einteilen: Auf der einen Seite for­dern Sie die Demokratiereform, und auf der anderen Seite eine Staatsreform.

Konzentrieren wir uns auf die Demokratiereform: Kollege Bucher hat gesagt, Sie sind die einzige Partei, die bisher Vorschläge gemacht hat. – Dem muss ich klar widerspre­chen. Sie kennen das Demokratie.Neu-Paket von unserem Sebastian Kurz – es wurde schon vor Langem vorgestellt –, ein ganz klares Konzept, wie wir die Demokratie in diesem Land noch direkter, noch unmittelbarer, noch persönlicher machen können. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist jetzt Parteipolitik!)

Das ist etwas, wo wir auch auf Sie zugegangen sind, und die Frau Innenministerin hat mir erzählt, dass es schon ein gutes Gespräch mit Ihnen gab. Ebenso haben wir das Thema ja auch schon in der Parlamentarismus-Reformkommission diskutiert, wo Sie, Herr Kollege Scheibner, auch extra gefragt haben: Ist das von den Regierungsparteien ernst gemeint? Und wir haben gesagt: Ja, wir wollen das. Also in diesem Sinne ist auch diese Dringliche heute sozusagen gar nicht notwendig, denn wir haben uns schon vor dieser Dringlichen dazu bekannt, diese Demokratiereform entsprechend zu stärken und durchzuführen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen nämlich eine dritte Gesetzesinitiative einführen, sodass nicht nur die Bun­desregierung und das Parlament, sondern auch das Volk selbst eine Gesetzesinitiative einbringen kann. Sie kennen das: 10 Prozent der Wahlberechtigten sollen dann die Möglichkeit haben durchzusetzen, dass das im Nationalrat behandelt wird, und wenn der Nationalrat dem nicht entsprechend nachkommt, dass das mit verpflichtender Volksabstimmung zum Gesetz oder Nicht-Gesetz – je nachdem – führt.

Weiters wollen wir – und da treffen wir uns, glaube ich, auch –, dass wir Volksbegehren auch mittels einem Online-System ermöglichen. Ja, das ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir das Internet auch verstärkt für mehr Bürgerbeteiligung einsetzen können. Wir haben mit der Europäischen Bürgerinitiative schon ein Online-System kreiert. – Es ist vielleicht nicht das allerbeste, aber es ist im Moment das, was gerade tauglich ist. Wir sind jederzeit bereit, das auch weiterzuentwickeln, um den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr Möglichkeit zu geben, hier direkt, unmittelbar und in einer einfachen Form an der Gesetzeswerdung und sozusagen am Willensbildungsprozess der Bevölkerung und den Entscheidungen teilzunehmen.

Wir können uns auch vorstellen, dass wir das Recht der Parlamentarier auf Interpella­tion gegenüber der Bundesregierung vielleicht auch einzelnen Bevölkerungsgruppen oder auch einer bestimmten qualifizierten Menge der Bevölkerung zur Verfügung stel­len. Warum soll nur der Abgeordnete alleine ein Fragerecht an die Mitglieder der Bun­desregierung haben? Warum soll nicht eine qualifizierte Anzahl von – ich sage jetzt einmal eine Hausnummer: x; darüber müssen wir diskutieren – Personen auch ein sol-


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