Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 132

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and-Balances hinausläuft. Jetzt können wir darüber reden, ob das in der jeweiligen Form da und dort richtig ist, welche Kompetenzen der Nationalrat hat, welche Kompe­tenzen der Bundespräsident hat und welche Kompetenzen die Bundesregierung hat. Aber eines möchte ich auf keinen Fall, dass wir in Österreich jemals wieder dorthin kommen, dass eine Person oder eine Institution die ausschließliche Machtfülle hat. Ich glaube, dass es unbedingt immer eines Verhältnisses Checks-and-Balances bedarf, und in dem Sinne bin ich für jedes Gespräch bereit. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber dann müssen Sie ganz besonders kritisch zum Bundespräsidenten stehen!)

Ich halte es auch für ganz wichtig, dass man auch nach 80 Jahren grundsätzlich hinter­fragen darf, ob da und dort nicht nachgebessert oder evaluiert werden soll, aber das Verhältnis von Checks-and-Balances halte ich für eine ausgeglichene und für eine soli­darische Gesellschaft für etwas äußerst Wesentliches. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit möchte ich enden und das aufgreifen, was hier auch schon erwähnt wurde, nämlich der Österreich-Konvent. Ja, ich und meine Partei sind sehr dafür, dass wir den Österreich-Konvent fortführen, dass wir die Verfassungsbestimmungen noch einmal ei­ner Überprüfung unterziehen, aber dafür ist eines notwendig, nämlich eine Kompro­missbereitschaft von jeder einzelnen Partei hier, denn ansonsten fahren wir leere Kilo­meter. (Beifall bei der ÖVP.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stefan gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.05.00

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Es ist auf jeden Fall sehr positiv, dass wir über das The­ma Verwaltungsreform, Verbesserung der Verwaltung, Effizienzsteigerung diskutieren, denn wir haben immer das Thema des Gesundsparens oder des Krankverschwen­dens – das wird auch manchmal anders verwendet, aber das ist ja völlig falsch –, und da geht es keineswegs darum, dass man sagt, da muss man Geld in die Hand nehmen und investieren und so weiter; das ist ja immer so diese Behauptung. Geld versickert hier ja in Wirklichkeit. Man kann natürlich auch in die Verwaltung noch Geld investie­ren, aber da kommt in Wirklichkeit nichts dabei heraus, sondern – im Gegenteil! – man muss schauen, wo man etwas herausholen kann und wo man sinnvoll den Staat in sei­ner Funktion verbessern kann, aber eben auch effizienter macht.

Daher bin ich durchaus froh, dass hier ganz konkrete Punkte vorgelegt wurden, dann kann man darüber diskutieren. Das ist auf jeden Fall etwas Beachtenswertes. Das tue ich auch hier sehr gerne. Wir haben die genannten Punkte, ich möchte im Wesentli­chen auf sie eingehen.

Parlament aufwerten. – Das ist völlig richtig, da bin ich ganz der Meinung der Antrag­steller, denn wir haben zunehmend eine Ministerialdemokratie oder einen Ministerial­staat. Es gibt mittlerweile ein völliges Ungleichgeweicht, weil die Ministerien die Mög­lichkeiten ihrer ganzen juristischen Dienste haben. Sie haben mit ihren legistischen Diensten viel mehr Ressourcen, eine Vielzahl an Beamten und das noch über eine viel längere Dauer hin. Diese Beamten geben in Wirklichkeit in weiten Bereichen in diesem Staat vor, wie diese Entwicklung weitergeht.

Das ist eine Schieflage, gegen die wir uns hier als Gesetzgeber, als Parlament sehr wohl wehren müssen. Dazu gehört es eben auch, dass das Parlament mit gewissen Möglichkeiten ausgestattet wird, damit wir überhaupt dagegenhalten können, denn wenn wir einen Vorschlag machen wollen, eine Gesetzesinitiative starten wollen, dann ist es in Wirklichkeit in gewisser Weise selbstgestrickt. Dann müssen wir uns selbst da­rum kümmern, vielleicht in unseren Klubs versuchen, Kompetenz aufzubauen, aber es


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