hen, das andere ist aber schon die Frage, wie wir BundesparlamentarierInnen uns denn als Bundesgesetzgeber verhalten. Da wünsche ich mir neben einem aufgewerteten Parlament, das eben einen gut ausgestatteten Legislativ-, Budgetdienst, was auch immer Dienst hat, durchaus auch selbstbewusstere Abgeordnete.
Sie alle wissen, dass es am Ende des Tages bei diversen Reformen immer das Schielen zur eigenen Partei und vor allem zur eigenen Partei aus dem Land, auf dessen Liste man steht, auf dessen Wahlliste man gestanden ist, gibt. Und dann gibt es halt den einen oder die andere Abgeordnete, die sagen, nein, da können wir doch nicht zustimmen, weil mein Landeshauptmann oder meine Landespartei ist dagegen. Das ist, denke ich, auch mitunter eines der Probleme, das wir als Bundesgesetzgeber haben, dass das Parlament, dass wir als Bundesgesetzgeber eben weder Vorschläge auf den Tisch bekommen, einbringen, aber sie dann erst recht nicht umsetzen, obwohl alle sagen, dass es sachlich-inhaltlich gescheit wäre, weil es dann eben die internen Interessen, meistens die parteiinternen Interessen gibt.
Da müsste man sich auch über ein Wahlrecht unterhalten. Das werfe ich jetzt als nicht neue Idee – denn sie ist auch schon von einigen Leuten aufgeworfen worden – in den Raum. Man könnte auch einmal darüber nachdenken, nur eine Bundesliste zu wählen, um diesem Problem zu begegnen, aber auch das gehört intensiv diskutiert mit Vor- und Nachteilen. Die Beispiele, die inhaltlich bereits des Längeren einer Lösung harren, sind schon ausreichend genannt worden: die Bildung, der Jugendschutz. Ich möchte das Jugendhilfegesetz noch in den Topf werfen. Auch da das Gleiche wie beim Jugendschutz: Es gibt einen Vorschlag, und ExpertInnen sagen, das gehört endlich umgesetzt. Ich meine, da geht es immerhin darum, ob SozialarbeiterInnen, ob Jugendwohlfahrtsträger ausreichend ausgestattet sind – sowohl mit rechtlichen Mitteln, aber dann auch mit finanziellen Mitteln –, um Gewalt in Familien zu verhindern, um zu verhindern, dass wir demnächst wieder über ein totes Kind in den Schlagzeilen zu lesen haben.
Dass das nicht gänzlich verhindert werden kann, wissen wir alle. Aber das ist der Kern des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, so sperrig dieses Thema klingt. Was passiert? – Die Länder diskutieren und diskutieren, diverse StaatssekretärInnen und Minister bemühen sich, und jetzt ist es schon wieder nicht umgesetzt. Seit ich Familiensprecherin bin, seit fast vier Jahren wird es diskutiert, schon meine Vorgängerinnen haben es diskutiert, und wieder ist nicht in Aussicht, wann es umgesetzt werden soll.
Zu den konkreten Vorschlägen: Da gibt es einige, die ich durchaus diskutierens- bis unterstützenswert finde: Das Parlament aufzuwerten, habe ich schon gesagt. Die Idee, dass der Nationalrat die Regierung wählt, ist eine, die auch wir schon öffentlich geäußert haben. Uns ist nur wichtig, dass dem auch ein transparentes Verfahren vorangeht, also Hearing und alles, was dazugehört. Aber dann auch gleich die ganze Regierung und nicht nur den Bundeskanzler. Das wäre durchaus ein Schritt, der auch an dem Gefüge von Regierung und Parlament einiges verändern würde.
Auch die Reform „Abschaffung Bundesrat“ ist durchaus eine Diskussion, die uns schon seit dem Ö-Konvent oder darüber hinaus beschäftigt. Ich glaube nur, es ist auch das Problem an der Diskussion rund um die Verkleinerung des Nationalrates, immer gleich mit dem Ergebnis, das womöglich gar nicht das sinnvollste Ergebnis ist, zu kommen, damit herauszurücken und nicht vorab zu diskutieren: Wofür braucht man denn eine Länderkammer im Parlament? Oder wofür braucht man eine bestimmte Anzahl an ParlamentarierInnen im Parlament? Was bedeutet das dann für die Gesetzgebung? Was bedeutet das aber auch für die Kontrolle? Was bedeutet das für die Mitwirkungsmöglichkeiten durch die Länder? Weshalb braucht man diese eine Maßnahme und die andere nicht?
Das wäre der notwendige Schritt, bevor man nach Abschaffung oder nach Verkleinerung ruft. Aber dass eine Reform des Bundesrates notwendig ist, weiß ich spätestens,
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