Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 137

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seit ich Jus studiert habe. Dort haben uns das schon alle Verfassungsrechtsprofesso­ren gesagt. Das ist immer noch so, und mein Jus-Studium ist schon einige Zeit her; nicht ganz so lange, wie Sie vielleicht denken, aber schon einige Zeit. Das wird auch seit Jahren diskutiert. Aber dann muss man einmal darüber reden: Welche Mitwirkung stellen wir uns vor? Wie soll sich das dann abspielen? – Ich kann mir zum Beispiel gut vorstellen, dass man da bestehende Institutionen wie Landtage mit einbezieht, also Landtagsabgeordnete, und auf die Extra-Bestellung von Bundesrätinnen und Bundes­räten verzichtet.

Apropos Länder: Ja, da kann man viel diskutieren, und natürlich geht es da – Sie ha­ben das auch angesprochen, Kollege Scheibner – um die Frage der Identität. Aber ich behaupte einmal, wenn man jetzt alle hier im Saal Anwesenden, noch bevor sie diese Diskussion vielleicht gehört haben, fragen würde: Wo bist du denn her?, Wo gehörst du denn hin?, dann kämen ganz unterschiedliche Antworten, und in der Regel wahr­scheinlich als allerletzte die Antwort: aus dem Land, aus dem man ist. Vielleicht Öster­reich, oder die Stadt, in der man wohnt, aber wahrscheinlich in den seltensten Fällen: Ich bin Tiroler! Ich bin Oberösterreicher! Zumal ich als Wienerin weiß, wie viele Ober­österreicher, Tiroler, Kärntner, Steirer und was auch immer in Wien leben, die sagen: Ich komme aus Wien. Das heißt, sie fühlen sich dort zu Hause und beziehen sich dort hin. (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.)

Ich weiß, das wollen Sie nicht hören, weil es sozusagen ein Tabubruch ist, der damit einhergeht. Aber das ist die Grundlage dafür, dass wir darüber diskutieren, wie es mit unseren Ländern weitergehen soll. Es gibt in Europa kaum Staaten, die so klein geglie­derte Regionen haben, wie Österreich das hat, und sich dort diese ganze Verwaltungs­geschichte leisten, wie wir sie uns leisten. Das gehört auch diskutiert.

Zum Ausbau der direkten Demokratie ist gestern schon viel gesagt worden, habe ich gestern schon viel gesagt. Ich kann es nur wiederholen: Wir sind für Diskussionen of­fen. Wir haben ein klares Modell, angelehnt an das dreistufige Modell, das auch Kolle­ge Stefan schon erwähnt hat, das in Deutschland in den Ländern gut erprobt ist, wo es aber natürlich Verbesserungsbedarf gibt, keine Frage, wo man auch schauen muss, was das für Österreich bedeutet.

Aber da ist auch dringend eine Umsetzung gefordert! Es hilft uns nichts, hier noch ein Jahr darüber zu diskutieren. Wir müssen fundiert darüber diskutieren, damit wir eine gute Regelung schaffen, aber diese Diskussionen müssen einen absehbaren Zeitrah­men haben. Ich bin dafür, dass wir diese Diskussionen noch in dieser Periode ab­schließen, in ein Gesetz gießen, idealerweise mit den Stimmen aller Parteien, und dann einer Volksabstimmung unterwerfen, damit eben eine nächste Regierung, ein nächstes Parlament schon mit diesen Gegebenheiten arbeitet und nicht wieder diese Diskussion neu aufnimmt.

Ja, auch die Frage des Bundespräsidenten kann man diskutieren. Der Bundespräsi­dent selbst wirft immer wieder verschiedene Vorschläge in die Diskussion ein, zum Bei­spiel die Frage der Amtsperiode. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzei­chen.) Er hat auch schon einmal vorgeschlagen: längere Amtsperiode, dafür aber nur einmal wählen.

Wir werden Ihrem Antrag aber trotzdem nicht zustimmen – ein letzter Satz, Frau Präsi­dentin –, denn ich bin der Meinung, diese Fragen sind Aufgaben des Parlaments, diese Fragen müssen im Parlament diskutiert werden. Deswegen halte ich die Aufforderung an den Bundeskanzler, hier Vorschläge zu machen, nicht für zielführend. Das ist neben manch inhaltlichen Punkten der Grund, warum wir nicht zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.26

 


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