Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 144

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.46.41

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Auch wenn es vielleicht die grüne Fraktion stören wird – ich beginne mit einem Zitat von Josef Weinheber, wo der Bierdippler sagt:

„Wann i, verstehst, was z’reden hätt, i schoffert olles o! Was brauch ma denn des olles, net? Is eh gnua do. Zum Beispü die Gehälter, waaßt, i streichert s’ glatt.“

So kommt mir auch diese Debatte vor. Wir haben jetzt von manchen Prinzipien gehört. Das eine war das Gold-Prinzip des Herrn Stronach, jetzt haben wir gerade vom „Diktat der leeren Kassen“ gehört. Das sind so ziemlich die gegenteiligsten Positionen, die man diesbezüglich überhaupt haben kann, aber es ist gut, dass man auch dringlich über eine Reform dieses Staates nachdenkt, dass man darüber spricht, dass man da­rüber diskutiert, dass man auch einzelne Punkte und Vorschläge hat.

Bei Durchsicht ist mir nur eines aufgefallen: Ich glaube, der Ewald Stadler hat das nicht korrigiert und redigiert, denn sonst wären einige unlogische Dinge, die einander wider­sprechen, nicht vorgekommen. Aber dazu vielleicht ein bisschen später.

Parlament aufwerten – dazu ist schon genug gesagt worden –: Ist ganz klar, mit den entsprechenden Diensten. Wir wissen aber alle: Es wird mehr kosten – so viel zu den leeren Kassen.

Jetzt kann man seriöserweise sagen, es soll an anderen Dingen eingespart werden, damit man sich dieses Parlament leisten kann.

Bundespräsident abschaffen. – Na ja der Bundespräsident, wie auch schon gesagt, ist ein Organ, das direkt vom Volk gewählt wird. Also es ist nicht repräsentativ gewählt, sondern direkt gewählt und genießt dadurch kraft dieser Funktion bereits ein wesent­lich höheres Ansehen als das, was man hier unter Umständen aufgrund einer Abstim­mung der „repräsentativen Demokratie“ ausmauscheln könnte.

Die Frage der Direktwahl war ja etwas, was wir schon hatten. Zu Beginn der Verfas­sungswerdung war es ja so, dass ursprünglich der Staatsnotar – übrigens, für die Grü­nen: ein bedeutender Burschenschafter, Julius Sylvester – und später der Bundesprä­sident von der Bundesversammlung gewählt wurde, man aber dann gesagt hat: Nein, diese Funktion sollte vom Volk direkt gewählt werden.

Und wenn man jetzt diese Prinzipien – bürgernah, demokratisch, kostensparend und transparent – anführt vonseiten des BZÖ, und zwar in der Rede des Kollegen Bucher, muss man sagen, ein direktdemokratisches Organ abzuschaffen, das halten wir eben für nicht demokratisch, noch dazu, wenn man andererseits sagt, gerade auf unteren Ebenen wird es dann immer direkter. Das ist ein Widerspruch, aber man kann darüber diskutieren. Der Diskussion wollen wir uns nicht verschließen.

Dass jetzt dann anstelle dessen automatisch der Nationalratspräsident tritt, der gewählt wird: Wir haben jetzt eine Regelung, dass es eben nicht einer sein kann, der keine di­rekte demokratische Legitimierung hat, der zum Beispiel Notverordnungen erlassen kann. Wenn der Bundespräsident nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, aus welchen Gründen auch immer, so ist es das Kollegium der Präsidenten. Das sind in der Regel eben drei Personen, die zumindest aus zwei unterschiedlichen Parteien ge­kommen sind. Das ist wesentlich mehr Kontrolle und wesentlich besser und mit mehr Augenmaß, als wenn es eben nur einer ist.

Zum Punkt Landtage und Landesregierungen abschaffen: Auf der einen Seite wird ge­sagt, Länder sollen als Verwaltungseinheit erhalten bleiben, mit einem direkt gewählten


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