Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 147

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neun Bundesländern ein einheitliches Jugendschutzgesetz zu schaffen. Auch Herr Minister Mitterlehner hat dieses Vorhaben ad acta gelegt, wie er ja in einem Interview mit den „Vorarlberger Nachrichten“, und zwar in der Ausgabe vom 24. Februar, be­kannt gegeben hat. – Diese Probleme gibt es also nach wie vor – und das ist ganz evi­dent.

Kritik von den Regierungsparteien – die ja sonst geradezu gebetsmühlenartig kommt –, dass es keine Vorschläge seitens der Oppositionsparteien, dass es keine Ideen gäbe, ist heute großteils ausgeblieben. Das war sehr konstruktiv und ist daher positiv zu er­wähnen, dass es für unsere Vorschläge auch Worte der Zustimmung gegeben hat.

Aber, meine Damen und Herren, es soll nicht nur bei Vorschlägen bleiben, sondern man muss endlich an die Umsetzung gehen –, und hier möchte ich daher an die Ab­geordneten der Regierungsparteien appellieren, dass Vorschläge und Ideen endlich umgesetzt werden. (Beifall beim BZÖ.)

Kollegin Musiol hat es ja schon angesprochen: Es gibt viele Vorschläge und Ideen, nur hapert es an der Umsetzung.

In diesem Zusammenhang darf ich das Thema Zusammenlegung der 31 Sicherheits­behörden auf neun – Kollege Gerstl hat das ja auch angesprochen – hier noch einmal aufs Tapet bringen. Dieser Vorschlag stammt aus dem Jahre 2004, meine sehr geehr­ten Damen und Herren – und jetzt schreiben wir 2012! Im Jahre 2004 haben die Abge­ordneten der SPÖ dieses Vorhaben blockiert. Acht Jahre lang hat es gedauert, bis es zu einer Zusammenlegung der 31 Sicherheitsdirektionen auf neun Sicherheitsdirek­tionen gekommen ist. Das ist zwar ein plakatives Beispiel, wie lange es dauert, jedoch auch eines, wie lange es nicht dauern soll.

Zu den Ausführungen des Kollegen Cap, der gesagt hat: Wir müssen nachdenken, wir müssen schauen, wir müssen das deutsche Modell studieren!, kann ich nur sagen: Wie lange wollen Sie denn bitte noch nachdenken und schauen?! Nächstes Jahr finden in unserem Land Nationalratswahlen statt; wir haben eine Wirtschaftskrise; der Staat steht finanziell schlecht da; die Menschen in Österreich haben immer weniger Geld in der Tasche, daher: Da sind rasche Reformen notwendig, da ist eine rasche Umsetzung der Vorschläge, da ist rasches Handeln gefordert, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Unser Antrag beinhaltet eine Reihe von Vorschlägen, bei deren Umsetzung Einsparun­gen sehr wohl möglich wären und wo das Parlament aufgewertet werden würde, wei­ters die Gemeinden gestärkt werden könnten, mehr direkte Demokratie ermöglicht wür­de. Die Mitbestimmung der Menschen könnte gleichfalls gefördert werden, so etwa mit dem Internet-Volksbegehren, womit eben Hürden abgebaut würden und ein Volksbe­gehren leichter zustande kommen könnte.

Unser Vorschlag: Wenn ein Volksbegehren 400 000 Unterstützer gefunden hat, dann soll darüber automatisch eine Volksabstimmung oder eine Volksbefragung stattfinden. Damit zeigen wir, dass die Unterschriften der Unterstützerinnen und Unterstützer eines Volksbegehrens etwas wert sind – und nicht in der Schublade verschwinden, wie das ja in der Vergangenheit immer wieder der Fall war, wo alle Volksbegehren, auch wenn sie noch so erfolgreich waren, in einer Schublade verschwunden und dort verstaubt sind und einfach vergessen wurden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich möchte an Sie alle hier abschließend noch einmal appellieren, unserem Dringlichen Antrag näherzutreten. Wir haben darin sehr viele und sehr gute Vorschläge zur Kos­teneinsparung, zur Verwaltungsvereinfachung aufgelistet. Die Bürgerinnen und Bürger würden entlastet und der österreichische Staatshaushalt könnte so saniert werden – und das ist mehr als notwendig und sollte daher unser aller Anliegen sein. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.59

 


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