Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 146

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Frage daher: Was machen wir dann in einem solchen Fall? (Abg. Scheibner: Mit Zwei­drittelmehrheit auflösen!) – Mit einer Zweidrittelmehrheit kann man den Nationalrat auf­lösen, aber dann ist immer ein Wahltermin. Was passiert, wenn dann zum Beispiel auf­grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes eine von diesen zusammen­gelegten Wahlen – Nationalrat, Landessenat, Landeshauptmann, Bürgermeister, Ge­meinderat – wiederholt werden muss? (Abg. Dr. Bartenstein: Für die Restperiode wählen!) Dann ist die immer dazwischen – oder sozusagen für eine Restperiode? Das muss man sich schon im Detail anschauen.

Zum Thema „Optimierte Finanzen“ sowie Steuerhoheit für die Länder: Jetzt kommt’s darauf an. Wenn die Länder nur Verwaltungsorgane sind und keinen eigenen Wir­kungsbereich haben, dann stellt sich die Frage: Wozu brauchen sie in einem solchen Falle eine Steuerhoheit?!

Neben dem Argument, dass es richtig ist, dass man die Diskussion über eine Ände­rung der Verfassung nicht dem Exekutivorgan Bundesregierung aufbürden kann, bin ich davon überzeugt, dass wir im Verfassungsausschuss – das BZÖ hat ja angekün­digt, das Ganze auch als Selbstständigen Antrag im Verfassungsausschuss einzubrin­gen – all diese Punkte zu diskutieren und abzuwägen haben. Das halten wir für einen positiven Ansatz, nur wird es dann wahrscheinlich so sein, dass dort gesagt wird: Das steht alles nicht drinnen, man muss da auch zwischen den Zeilen lesen.

Daher: Das ist zu wenig, um sich auszukennen, es ist zu unpräzise – und im Übrigen glaube ich, Kollege Ewald Stadler hätte das eindeutig besser gemacht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scheibner: Der hat mitgeschrieben!)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


16.54.57

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich ja, dass Kollege Rosenkranz den Abgeordneten Ewald Stadler hier im Hohen Haus so sehr vermisst – ich darf Ihnen an dieser Stelle jedoch mitteilen, dass Kollege Ewald Stadler an diesem Antrag mitge­arbeitet hat.

Herr Kollege Rosenkranz, auf Ihre Ausführungen und Ihre Kritik an unserem Dringli­chen Antrag brauche ich, wie ich meine, auch nicht weiter einzugehen, denn ich glau­be, Sie in der FPÖ haben noch die gestrige Scheuch-„Tetschn“ zu verdauen, wie ich Ihre Ausführungen hier nur interpretieren kann. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Dazu, dass Kollege Bartenstein davon gesprochen hat, dass Landtagsabgeordnete da­zu da seien, Feuerwehr- und Kameradschaftsfeste zu besuchen: Lieber Herr Kollege Bartenstein, du kommst wie ich aus der Steiermark, und ich darf dir sagen, ich mache so etwas auch in meiner Funktion als Nationalratsabgeordnete. Daher: Dazu brauchen wir nicht explizit Landtagsabgeordnete, um solche Feste zu besuchen.

Dass großer Handlungsbedarf besteht bei der Reform des Staates, bei der Reform des Parlaments, bei der Reform der Verwaltung, das steht, wie ich meine, außer Streit – und das haben heute hier Rednerinnen und Redner aller Fraktionen zum Ausdruck ge­bracht.

Anführen möchte ich hier aber schon auch – weil die ÖVP das ein bisschen unter den Teppich zu kehren versucht –, dass es sehr wohl Probleme mit den Ländern, mit den Landeshauptleuten gibt, und ich darf in diesem Zusammenhang das Jugendschutzge­setz erwähnen, das wir hier gestern diskutiert haben: Dass es eben nicht möglich ist, in


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