Ich kann die Meldung des Kollegen Rosenkranz in dem Lichte jetzt nachträglich besser verstehen und freue mich eigentlich auch, weil das jetzt irgendwie dazu gepasst hat und du das offenbar irgendwie antizipiert hast, was hier noch vom Kollegen Grosz kommen wird. Insofern bin ich froh, dass das, was du hier ausgeführt hast, gesagt worden ist.
Natürlich kann man sagen, wir müssen alles abschaffen, wir stellen jetzt alles weg. Ich will ja nicht in Abrede stellen, dass wir natürlich Verbesserungspotenziale haben; der Österreich-Konvent hat das ja sehr umfassend dargestellt. Die Dinge, die heute hier vorgestellt werden, sind auch zum großen Teil von den Ergebnissen des Österreich-Konvents übertragen worden, um nicht zu sagen, abgeschrieben worden. Ich finde, das kann ein wertvoller Beitrag sein, wenn er dann nicht letztlich so, wie Kollege Grosz ihn vorträgt, hier vergurkt wird.
Es ist wichtig und wertvoll, dass wir darüber reden. Natürlich kann man alles abschaffen, Kollege Grosz. Man kann zum Schluss eine Person hinsetzen und sagen: Die soll alles sagen. Das ist aber sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Das wollen wir nicht, und das werden wir daher auch nicht machen. Ich glaube, dass Sie der Initiative des BZÖ mit der Rede sicher keinen guten Dienst erwiesen haben.
Im Grunde genommen ist es so, dass wir auf einem guten Weg sind. Der gestrige Tag hat ja einiges gebracht. Wir haben ja die Verwaltungsgerichtshofreform schon angesprochen. Natürlich gibt es aber immer wieder Themen, die nach wie vor offen sind. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten ist sicherlich ein Thema davon. Wenn wir uns derzeit mit der Frage beschäftigen: Wie kann man bei der Zuständigkeit für Spitäler zukünftig so vorgehen, dass nicht an einer Bundesländergrenze jeweils links und rechts davon ein Spital steht?, dann sind wir gut unterwegs, und so sehe ich auch diesen Antrag.
Es gibt natürlich auch viele andere Dinge, die derzeit schon unterwegs sind und die ihre Qualität noch erbringen werden. Wenn ich etwa an die Transparenzdatenbank im Zusammenhang mit dem neuen Bundeshaushaltsgesetz denke, so ist da irrsinnig viel Potenzial vorhanden, weil dort natürlich sehr viel von dem ans Tageslicht kommt, von dem wir derzeit sagen, das gehört verbessert. Daher ist es auch sehr, sehr wichtig, dass wir schauen, dass die Transparenzdatenbank auch wirklich all jene Informationen beinhaltet, die diese Datenbank auch tatsächlich aussagekräftig machen. Da gibt es ja jetzt eine Diskussion, und ich hoffe, dass wir am Ende des Tages dann wirklich einen Indikator dafür bekommen, mit dem wir dann auch steuern können.
Staatssekretär Kurz hat in seinen schriftlichen Ausführungen den U-Ausschuss als Minderheitenrecht dargestellt. Ich habe das mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Ich glaube, auch das kann durchaus eine Verbesserung sein.
Es gibt, so gesehen, viele Punkte, die man natürlich aufnehmen muss. Und wenn wir über Demokratisierung, Partizipation reden, muss man natürlich auch – das ist ja auch angesprochen worden – das Internet mit reinnehmen. Die Frage der Bürgerbeteiligung und natürlich auch die Kommunikation der einzelnen Politiker mit den Bürgerinnen und Bürgern sind ein wesentlicher Punkt, und man wird sicherlich nicht darum herumkommen, dass man sich mit dem Netz, mit den neuen Gesellschaften hier ganz massiv auseinandersetzt.
Die Verwaltung – das möchte ich bei der Gelegenheit schon sagen, weil diese hier etwas durch den Kakao gezogen wurde – ist in Österreich tatsächlich eine außerordentlich qualitätsvolle. Nicht umsonst exportieren wir da. Es gibt das Center of Legal Competence, wo vermittelt wird, wie man einen Staat aufbaut, dass er funktioniert. Darauf sollten wir eigentlich stolz sein und das auch weiterentwickeln.
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