Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 152

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Dass es Landesgesetze gibt, wo man nicht mehr versteht, warum es die gibt – also: Tierschutzgesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz –, ist auch unbestritten. Dass diese Mate­rien in jedem einzelnen Bundesland eigens geregelt sind, ist natürlich ein absoluter Un­sinn und gehört abgeschafft und auf eine bundesgesetzliche Ebene gestellt. Ich hoffe, dass wir hier alle gemeinsam im Parlament Überzeugungsarbeit leisten, wenn es da­rum geht, diese Qualität auch bei den Bundesländern durchzusetzen.

Im Großen und Ganzen glaube ich, dass wir hier, beginnend mit dem Österreich-Kon­vent, mit den Ideen und all den Schritten, die in der Zwischenzeit durchgesetzt und um­gesetzt worden sind – ich erinnere an den gestrigen Tag –, eine sehr gute Latte gelegt haben, anhand der wir uns bis zur nächsten Wahl, das heißt also heuer und nächstes Jahr, sicherlich noch weiter vorarbeiten werden. Ich glaube, wenn alle in Europa so aufgestellt wären wie Österreich, dann wäre es um dieses Europa wirklich ein klein we­nig besser bestellt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


17.16.19

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Nur ein paar Anmerkungen, weil das ja kein alltäglicher Antrag ist, den das BZÖ hier einbringt. Die grundsätzliche Haltung hat ja Kollegin Musiol schon geäußert. Ich würde dem Ganzen einmal so viel Positives abgewinnen wollen, dass man sich in die­sem Antrag zumindest einmal mit der Aufgabenstruktur und der Kompetenzstruktur in dem Land wieder auseinandersetzt. Man muss ja dann nicht immer gleich da und dort alles Mögliche abschaffen wollen. Das verdient schon Beachtung.

Herr Bundeskanzler, da Sie sich die Mühe antun und bis zum Schluss dableiben, möchte ich schon ein paar Erfahrungen aus diesen Österreich-Gesprächen anspre­chen, wo ich nämlich den Befund habe, dass es so mit Sicherheit nicht bleiben kann, wie es ist, was die Bund-Länder-Kompetenzverteilung oder überhaupt nur diese politi­sche Aufstellung, die in dem Land herrscht, betrifft.

Damals sind wir unter dem Titel „Österreich-Gespräche“, gar keine schlechte Sache, wie ich meine, noch unter einem anderen Vizekanzler, nämlich Josef Pröll, sehr ambi­tioniert ans Werk gegangen. Das war nicht schlecht, was dort geschehen ist. Es war sogar sehr gut. Wir haben im Bereich der Schulverwaltung und vor allem im Gesund­heitsbereich – ich komme immer wieder auf diese beiden Klassiker zurück – etliche Vorschläge von den ExpertInnen gehabt, das waren immerhin Wifo, IHS, Rechnungs­hof, und auch Vorschläge aus eigener Einsicht, und zwar über alle fünf Parteien da he­rinnen hinweg, die österreichische, von mir aus auch Bundesländerinteressen mit be­dacht haben, denn es kommt ja sowieso jeder aus einem Bundesland, wie schon ge­sagt wurde.

Trotzdem ist Folgendes geschehen – schauen wir uns an, was aus den Schulverwal­tungsvorschlägen geworden ist –: Das, was da an Vorschlägen herausgekommen ist, hat man dann dem Unterausschuss des Verfassungsausschusses zugewiesen. Alles elendiglich gescheitert, weil – und ich habe es dem Josef Pröll ja gesagt; ich erzähle die Geschichte gerne für das Protokoll – es am Schluss so sein wird, wenn wir uns auf Bundesebene nicht vorher abstimmen und nicht vorher die Akkordierung mit der Län­derebene – im Wesentlichen ist Länderebene die Landeshauptleutekonferenz –, mit ein paar wesentlichen Playern dort suchen, werden die unsere offene Vorgangsweise nur dazu nutzen, um das auf offener Bühne abzuschießen.

Genauso war es dann auch. Es ja nicht passiert, dass wir diese Schulverwaltungsre­form, wie wir sie angedacht haben, auf die Beine gebracht hätten. Nein, es ist dem Jo-


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