Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 153

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sef Pröll passiert, solang es ihn noch gegeben hat, dass er selbst bei einer Presse­konferenz vorgeführt wurde, wo plötzlich das Gegenteil von dem erklärt wurde, was wir vereinbart haben, wo er noch dabei war: Das muss alles Länderkompetenz werden, das und das auch noch. – Das war dann die Realverfassung, die zugeschlagen hat. Und so werden wir nicht weiterkommen! (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Wir brauchen also zumindest eine Klärung dieser Kompetenzfragen. Es ist ja auch nicht gesagt, dass da oder dort auf Landesebene nicht noch etwas gut angesiedelt sein könnte. Man fragt sich aber wirklich schön langsam, was Landesgesetzgebung eigent­lich noch bedeuten soll. Ich habe früher auch immer nach vernünftigen Kompetenzen gesucht. Aber man kommt ja auf fast nichts. Raumordnung wäre eigentlich nahelie­gend. Da gibt es aber genug Leute, die sagen, das führt ja auch wieder nur dazu, dass wir in den nachgelagerten Gesetzen und Verordnungen das Problem haben, dass wir eine enorme – das sollten Sie von der ÖVP sich zu Herzen nehmen – Schädigung des Wirtschaftsstandortes deshalb haben, weil überall so unterschiedliche Bestimmungen herrschen.

Man merkt es bei jeder Ausschreibung, überall. Fragen Sie nach beim Rechnungshof! Der Rechnungshofpräsident kommt eh gleich wieder. Wir haben ja dann anschließend wieder ein Bund-Länder-Thema, nämlich wieder die Schulen.

Es bleibt eigentlich fast nichts über. Das heißt, die Landtage hätten, solange es Lan­desregierungen gibt – wenn man dem Vorschlag folgen würde, gibt es sie ja gar nicht mehr, aber in meiner Welt schon –, eine besondere Kontrollfunktion. Jetzt stellt sich aber heraus, dass gerade in der Kontrolle die Landtage massiv beschnitten sind, dass da fast überhaupt nichts Sinnvolles möglich ist. Ich will Ihnen die Beispiele aus meinem Bundesland ersparen, denn was sich da abspielt unter der angeblichen und sogenann­ten Reformpartnerschaft an Zudeckerei und Kontrollverweigerung, das ist abenteuer­lich, das sucht seinesgleichen.

Also alle die, die sich da jetzt schon feiern lassen in Österreich, dass sie ach so refor­merisch sind, sind dann, wenn es darum geht, die Mehrheit gegenüber der Minderheit im Landtag entsprechend auszuleben, voll dabei, dass ja nichts aufgeklärt wird, dass ja nirgends hineingeschaut werden kann, dass bloß nicht vielleicht die Regierung noch einmal kontrolliert wird, dass nicht einmal Auskunft gegeben wird. Etwas, was auf Bun­desebene selbstverständlich ist, nämlich dass man – und das ist vielen von der Oppo­sition hier noch zu wenig – auf eine Anfrage eine Beantwortung vom Minister kriegt, zu­mindest wenn es seinen eigenen Wirkungsbereich beziehungsweise keine ausgeglie­derte Firma betrifft. Sogar diese Auskunft wird dort verweigert – meines Erachtens ver­fassungswidrig.

Das sind die Zustände im Wechselspiel zwischen Landtag und Landesregierungen in den Bundesländern. Und da frage ich mich schon: Wenn das dort nicht auch reformiert wird, wozu braucht man das dann noch in der Form? Wir brauchen das aber – ich sage es Ihnen schon – für dieses Wechselspiel zwischen Regierung und entsprechenden gewählten Kontrollorganen. Das wäre immerhin noch eine vernünftige Geschichte.

Was den Bundesrat betrifft, hat es einen sehr schlauen Vorschlag gegeben, der im Ös­terreich-Konvent aufgetaucht ist: Wir fahren die Landtage zurück und man gibt dem Bundesrat mehr Kompetenzen. Das ist nicht ewig weit weg von dem, was da vorliegt. Dann muss aber der Bundesrat bitte schön etwas anderes sein, als er jetzt ist. Seien wir doch ehrlich – und ich traue mich, das hier zu sagen –: Wenn hier keine Reform passiert, sollten wir ihn am besten abschaffen! Wenn keine Reform passiert, können wir das vergessen! Und das muss etwas mit dieser Neuaufstellung zu tun haben. Auch das ist etwas, wo Sie dauernd davonlaufen und im Kreis gehen und am Schluss nichts rauskommen soll. Und das ist genau das Problem, warum bei der halben Geschichte hier nichts weitergeht.

 


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