Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 184

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desmuseen verliehen wurden, es gab und gibt keine einheitlichen Inventarlisten. Die Bundesmuseen haben – obwohl sie nur für den Bund Sammlungsgut erwerben kön­nen – dieses als ihr Eigentum ausgewiesen, und Bundesmuseen haben Objekte aus­geschieden, ohne den Eigentümer Bund damit zu befassen.

Es gab keine einheitlichen Vorschriften, was die Dokumentation vor und nach der Lei­he betrifft. Entgegen rechtlichen Bestimmungen wurde Sammlungsgut des Bundes auch an Private verliehen – und das teilweise ohne Versicherung und mit geringen konservatorischen Auflagen –, und Leihverträge mit dem Ausland wurden schon vor ei­ner Bewilligung des Bundesdenkmalamtes abgeschlossen.

Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass sich in den letzten zwei Jahren – und vor allem nach dem Rechnungshofbericht – auf diesem Gebiet einiges getan hat. Es wurden Bilanzierungsrichtlinien erstellt, in der Museumsordnung/Bibliotheksordnung wurde gar festgehalten, dass das Sammlungsgut unter Berücksichtigung des Bundes­museen-Gesetzes im Bundeseigentum steht und dass die Objekte nur mit Zustimmung des Bundes ausgeschieden werden dürfen.

Da hat sich wiederum gezeigt, dass wahrscheinlich gar nichts geschehen wäre, hätte nicht der Rechnungshof die Kontrolle übernommen. Und deswegen sieht man wieder einmal, wie wichtig das Instrumentarium des Rechnungshofes ist – und auch ich, Herr Präsident Dr. Moser, bedanke mich für die großartige Arbeit Ihrerseits. (Beifall bei der FPÖ.)

19.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.08.53

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Die beiden Vorredne­rinnen haben ja zwei wesentliche Punkte des Prüfberichtes angesprochen, der – wie meistens, aber in dem Fall besonders – gut ausgeführt und für die Abgeordneten nach­vollziehbar ist. Ich sage das deshalb, weil in letzter Zeit öfter Debatten aufgetaucht sind, was die Qualität der Berichtslegung des Rechnungshofes betrifft.

Frau Abgeordnete Schittenhelm, wenn Sie sagen, Sie hätten sich die begleitende Kon­trolle des Rechnungshofes gewünscht oder gleich für die Zukunft umso mehr, na ja, dann werden wir eine Verfassungsänderung brauchen, denn genau das ist ja nicht in­tendiert. Der Wunsch mag verständlich sein, aber ich glaube schon, dass es vernünftig ist, hier aus der Verfassung heraus eine klare Rechtslage beizubehalten, sonst müsste man nicht nur an dieser Stelle, sondern auch an anderen die Konfiguration umbauen.

Das führt mich zu einem weiteren Thema, das ganz aktuell ist, was die Kompetenzen des Rechnungshofes betrifft. Aktuell – ist den Medien zu entnehmen – ist dem Haus ja gestern das sogenannte Parteiengesetz zugegangen, heute wird es dem Verfassungs­ausschuss zugewiesen, das jetzt nicht nur ein Fördergesetz und quasi ein politisches Vereinsgesetz ist, sondern insbesondere – und das wollen wir doch alle gemeinsam hoffen – ein Transparenzgesetz wird. Da braucht es Vorschriften, da braucht es dann natürlich Kontrolle, da braucht es Sanktionen. Und an der Stelle Kontrolle, Schieds­stelle, unabhängiger Senat spießt es sich ein bisschen; nicht nur dort, in vielen ande­ren Bereichen auch.

Ich möchte aber im Wesentlichen auf die Rolle des Rechnungshofes zu sprechen kom­men, die mit dieser Regierungsvorlage intendiert ist. Da müssten wir die Verfassung an der Stelle ändern. Also schon aufpassen jetzt! Es würde mich interessieren, was der Rechnungshofpräsident dazu sagt, wenn die Frau Abgeordnete Schittenhelm sozusa­gen in die Kompetenzlage des Rechnungshofes hier mit hineingerührt hat, also wie das aus Sicht des Rechnungshofes bewertet wird.

 


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