Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 183

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Bei der Zuschlagserteilung für das PPP-Konzessionsmodell Ostregion hat sich die ASFINAG damals einen wirtschaftlichen Vorteil von immerhin 167,97 Millionen € er­rechnet. Dies hat der Rechnungshof so bewertet:

„Dies ist ein mit subjektiven Wahrscheinlichkeiten behafteter Wert, der sich aufgrund der ihm innewohnenden Bandbreite“ –

ich lese das so vor –

„der Kostenschätzungen und Bewertungen der dem Auftragnehmer überwälzten Risi­ken auch nachteilig für die öffentliche Hand entwickeln kann.“

Also sprich: Der Rechnungshof hat das damals schon nicht wirklich geglaubt.

Die Vergabeverfahren, sagt der Rechnungshof ganz klar, sind transparent abgewickelt worden, allerdings liegt die Verfahrensdauer im herkömmlichen Sinne normalerweise zwischen fünf bis acht Monaten, beim PPP-Modell hat es dreimal so lange gedauert, nämlich 24 Monate.

Der Rechnungshof kritisiert hier auch ganz klar die hohen Beraterkosten von immerhin 12,52 Millionen €. Das sind Beraterkosten durch externe Beratungsfirmen. Hier hätte man durchaus auf die eigenen Ressourcen im Haus der ASFINAG zurückgreifen kön­nen und es wesentlich günstiger und sicherlich auch genauso professionell haben kön­nen.

Der Rechnungshof kritisiert weiter, dass die ASFINAG für landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Straßenbau immerhin über 115 Millionen € – rund das Doppelte der in den Grundsatzgutachten ausgewiesenen Verkehrswerte – bezahlt hat. Die im Konzes­sionsvertrag vereinbarten Flächen haben zu einem Realisierungsdruck – es musste rasch entschieden und gebaut werden – geführt, und damit war ganz klar, wenn man bei Grundstücksankäufen unter Druck steht, heißt das auch, einen höheren Einlöse­preis zahlen zu müssen, und das ist hier schlagend geworden.

Bei PPP-Projekten von öffentlicher Hand und privaten Unternehmen teilen sich zwar, wie gesagt, die Risken auf private Partner auf, aber letztendlich wird der Bund natürlich dann, wenn dieses Projekt 2039 übernommen wird, auch die entsprechenden Sanie­rungskosten zu tragen haben, denn es ist seinerzeit nicht vereinbart und vertraglich festgelegt worden, wer dann eigentlich für die entsprechenden Renovierungs- und Sa­nierungsmaßnahmen aufkommt.

Ich sage Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, und Ihrem Team ein herzliches Danke­schön! Sie haben wieder einmal ganz exzellente Arbeit geleistet (Abg. Grosz: Exzel­lente Arbeit!), und ich würde mir wünschen, dass bei derartigen großen Projekten, aber auch bei kleineren, der Rechnungshof von Anfang an mit dabei wäre, um sie auch be­gleitend und kontrollierend entsprechend zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.06.39

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiteres Beispiel, wie notwendig die Arbeit des Rechnungshofes ist, ist der Bericht über den Verleih von Sammlungsgut durch unse­re Bundesmuseen.

Da stellte der Rechnungshof 2010 grobe Mängel fest. So gab es zwischen den Bun­desmuseen keinerlei Übergabe- und Übernahmeverträge zu dem zur Leihe überlasse­nen Sammlungsgut. Es war nicht festzustellen, welche Objekte tatsächlich an die Bun-


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