Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 190

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18.10.32

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Bundesminister! Ich wollte nur sa­gen, ich bin immer sehr interessiert, mit Ihnen in wohlgeratene Gespräche zu geraten. Es ist auch immer atmosphärisch vollkommen in Ordnung. Ich frage mich, wer Ihnen eingeredet hat, dass Sie in Gefahr stünden, sich im Kriminal zu befinden, wenn dieses Gesetz nicht gemacht wird. Mit dem Menschen oder mit dieser Menschengruppe wür­de ich gerne einen juristischen Infight austragen.

Ich halte das für einen Unsinn. Es ist undenkbar. Das ist Unsinn, weil sonst die Kri­minalisierung seit 50 Jahren ein Thema wäre. Das ist doch um Gottes Willen nichts Neues, sondern ist ein Brauch des Heeres seit dessen Bestehen gewesen, dass Kriegsmaterial unbrauchbar gemacht, deaktiviert und abverkauft wird – oder was weiß ich was damit gemacht wird.

Ich verstehe nicht, wie der juristische Fehlbestand in der Auffassung – jetzt hätte ich fast etwas Schärferes gesagt – als Grundlage einer Gesetzesnotwendigkeit erkannt wird. Ob Scherer das nun meint, oder nicht meint, ist ein Unsinn. Aber den Zynismus, der von Juristen Ihres Hauses deswegen, weil dem Scherer etwas Falsches zugeliefert worden ist, entfaltet worden ist, und ihm deswegen die Unverlässlichkeit anzuhängen, das können Sie mit Ihrem sozialdemokratischen Gewissen unter keinen Umständen in Einklang bringen.

Da meine ich, dass wir vielleicht ideologisch nicht so weit auseinander sind, wie Sie meinen. Beide sind wir auf die Verfassung und die Einhaltung der Gesetze angelobt. Dazu stehe ich, das ist mein Beruf seit 41 Jahren. Woher kommt also diese Disparität? Es ist unverantwortlich, dass aus einem Fehlverhalten, aufgrund einer unterschiedli­chen Lieferung – anders als diejenige, die bescheidmäßig zugewiesen war, im Juristi­schen nennt man das eine Aliudlieferung – dem Empfänger eine Unverlässlichkeit angehängt wird. Das kann doch nicht wahr sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Das könnte man jetzt mit sehr scharfen Worten umschreiben. Dann war es eben ein Bürokratenfehler; aber dem Empfänger, der das gutgläubig empfangen hat, deswegen die Unverlässlichkeit anzuhängen, ist verfassungsrechtlich undenkbar, schlichtweg un­denkbar. Anlässlich dieser Geschichte will ich keine großen Worte machen; aber stel­len Sie sich vor, das kommt in einem sehr relevanten anderen Teil zum Tragen – da steht ja die Republik am Kopf!

Gesetzt den Fall, nur weil es in einer chirurgischen Abteilung des Spitals eine falsche Abrechnung gäbe, würde dem Chirurgen die Verlässlichkeit aberkannt und er dürfte nicht mehr operieren – das kann man sich jetzt mit den wildesten Phantasien ausma­len, aber es ist juristisch an Absurdität nicht zu überbieten. Es ist schade, dass so et­was überhaupt im Rechtsraum der Verwaltungsebene, die Sie vertreten, vorkommt.

In der Strategie werden wir schon noch sehen, wie es weitergeht, aber es geht wei­ter. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14

18.14.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir gelangen zu den Abstimmungen.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Fich­tenbauer, den Gesetzentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und das Waffengesetz 1996 geändert werden, in 1742 der Beilagen nochmals an den Landesverteidigungsausschuss zu verweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Rückverweisungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

 


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