Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 210

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19.05.48

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Der Regierungsvorlage zum Schutz der grenzüber­schreitenden Gewässer und internationalen Seen werden wir selbstverständlich zu­stimmen. Ich glaube, dass es eine sehr gute und wichtige Sache ist, die Gewässer zu schützen, auf internationale Regelungen zu verweisen.

Ich habe nur ein bisschen Bedenken, dass es in die gleiche Richtung geht wie bei dem Kyoto-Abkommen, dass es Staaten und Länder gibt, die sich bemühen, die das ernst nehmen, und dass es Staaten und Länder gibt, die das auf die leichte Schulter nehmen und wir dann viel investieren, viele Auflagen auf uns nehmen und trotzdem das Ziel des internationalen Schutzes nicht gegeben ist.

Deshalb, Herr Minister, bitte ich Sie und fordere ich Sie auf, sorgen Sie dafür, dass alle Länder dazu stehen, dass diese Sache von allen Ländern ernst genommen wird! So, glaube ich, dass es eine ernst gemeinte, gute Sache ist, die international den Gewäs­sern gut tut und wichtig ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Pirklhuber. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.06.56

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Selbstverständlich werden auch die Grünen der Änderung des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreiten­der Wasserläufe und internationaler Seen ihre Zustimmung geben. Es geht ja darum, dass diesem historischen Abkommen, das es ja schon seit 1992 gibt, auch Drittstaaten beitreten können.

Ich nenne ein Beispiel aus unserer gestrigen Diskussion mit zwei Abgeordneten aus Mosambik im Rahmen einer AWEPA-Tagung hier im Haus. Gerade in solchen Län­dern, wo Flüsse quer über einen Kontinent gehen und wo Trockenheit oder Wasser­mangel beziehungsweise auch Kontamination von Wasser ein Thema ist, ist es ganz essentiell, dass es grenzüberschreitende Schutzmaßnahmen gibt, damit nicht ein Staat dem anderen das Wasser abgräbt. Das ist an sich eine ganz wichtige Angelegenheit.

In diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister, wäre auch darauf hinzuweisen, was bei uns im Wasserschutz Positives geleistet wurde in den letzten Jahrzehnten, aber auch, wo die Gefahren drohen. Kollege Mayer hat ja schon die gute Abwasserentsor­gung auch in den ländlichen Räumen erwähnt, wobei wir auf die Kosteneffizienz schauen müssen, auf dezentrale Lösungen, auch unter Nutzung zum Beispiel von Pflanzenkläranlagen, die sich inzwischen gerade im ländlichen Bereich bestens be­währt haben.

Aber die Anwendung von Pestiziden, meine Damen und Herren, ist nicht zu unter­schätzen, was die Bedrohung der Wasserqualität betrifft. Und ich erwähne in diesem Zusammenhang eine Diskussion, die wir auch unter anderen Umständen und in an­deren Zusammenhängen begonnen haben zu führen, nämlich die Frage von wasser­löslichen Pestiziden wie zum Beispiel Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat. Diese Pestizide, die am Anfang in geringen Dosen, geringen Mengen verwendet werden, ste­hen plötzlich selbstverständlich im Haushaltsregal, weil sie über den Baumarkt gekauft werden können. Selbstverständlich werden sie in Bereichen angewendet, wo es nicht zulässig ist per Gesetz, nämlich bei der Unkrautvernichtung auf Wegen, vor Gara­gentoren und auf Asphaltflächen, et cetera. Dort ist es nämlich dezidiert genehmi­gungspflichtig. Kein Konsument wird das berücksichtigen – ein Punkt.

 


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