Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 219

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Es ist zwar eine Kleinigkeit, aber die Spanier, obwohl sie Gentechnik anbauen, sind nicht gegen den dänischen Vorschlag. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Bun­desminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Ich habe mit dem spanischen Minister gesprochen! Die Spanier ...!)

19.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königs­berger-Ludwig zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.36.15

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Geschätzter Herr Minister! Ges­chätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben es gehört: In Österreich gibt es eine breite Ablehnung der Bevölkerung betreffend den Anbau von gentechnisch veränder­tem Saatgut: Über 80 Prozent der Bevölkerung lehnt das ab. Diesem Bedürfnis kommt die österreichische Bundesregierung eigentlich gut nach. Österreich ist mehr oder we­niger gentechnikfrei, und Österreich, wir haben es gerade gehört, setzt sich auch seit Langem in der Debatte auf EU-Ebene für das Selbstbestimmungsrecht der Mitglied­staaten ein. Vielleicht könnten Sie (in Richtung des Abg. Klikovits, der an der Regie­rungsbank stehend mit Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich spricht) das Gespräch nachher weiterführen?! – Das wäre sehr nett, danke.

Wir haben auch schon gehört, dass es leider nicht gelungen ist, dem Vorstoß der däni­schen EU-Ratspräsidentschaft, klare Regeln für das nationale Anbauverbot von gen­technisch veränderten Organismen zu schaffen, zum Durchbruch zu verhelfen.

Das ist sehr schade, Herr Minister, und ich denke mir, es ist auch deswegen schade, weil es ja, soweit mir das bekannt ist, zwei Varianten gegeben hätte, zwischen denen sich die Mitgliedstaaten hätten entscheiden können: Zum einen sollten die Mitglied­staaten die Möglichkeit bekommen, im Vorfeld einer EU-Zulassung ihr Gebiet in Ab­sprache mit dem Anbieter von genveränderten Sorten herauszunehmen, und zum an­deren sollten die Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit erhalten, genveränderte Sorten, die auf EU-Ebene zugelassen sind, national zu verbieten, wenn das die Bevölkerung ablehnt oder wenn der genveränderte Polleneintrag wegen zu kleiner Betriebsstruk­turen kaum zu vermeiden ist. – Das wären die zwei Varianten gewesen.

Leider wurde das nicht abgestimmt, weil eben einige große Staaten – wir haben es schon gehört, da unterscheiden sich jetzt die Meinungen; mein Wissensstand ist, es waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Spanien und England – dagegen waren. Weil diese dagegen gestimmt hätten, ist es eben nicht zu dieser Abstimmung gekommen, und das bedeutet nun, dass es weitere Verhandlungen auf EU-Ebene wird geben müs­sen, und ich bin sicher, dass diese auch geführt werden.

Dieser Fünf-Parteien-Antrag, den ich sehr begrüße, weil man da eine große Einigkeit auch in der parlamentarischen Verhandlung sieht, soll zum einen die Position der Par­lamentarier unterstreichen und zum anderen, Herr Minister – und das können Sie auch ruhig so mitnehmen – auch Sie bei Ihren Bemühungen auf EU-Ebene unterstützen und stärken, weil ich mir denke, das Parlament im Rücken stärkt vielleicht auch ein Stück weit in Europa.

Mir ist eines ganz besonders wichtig bei diesen ganzen Debatten, nämlich dass man vor allem und ganz besonders auf das sogenannte Vorsorgeprinzip schaut, weil ja das Vorsorgeprinzip dem Grundsatz der Schadensvermeidung statt der Schadensbehe­bung folgt. Und das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Grundsatz, weil man ja die Folgen von gentechnisch verändertem Saatgut auf spätere Sicht zum jetzigen Zeit­punkt überhaupt noch nicht abschätzen kann und auch die Wissenschaft noch nicht abschätzen kann, wie sich das tatsächlich auf Grund und Boden und auch auf die Men­schen, auf den Organismus, tatsächlich auswirken kann.

 


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