Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 226

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Meine Damen und Herren! Das sind die drei wesentlichen Punkte, wo ich denke, dass es notwendig wäre, sie noch einmal zu diskutieren, sie noch einmal anzuschauen, um sie auch zu ändern, damit dieses im Prinzip sehr sinnvolle Gesetz effizienter wirksam werden kann.

Ich möchte noch betonen, dass auch in entsprechenden Aussagen des Bundesminis­ters, des ÖGB, der Arbeiterkammer und des AMS ein Jahr nach Inkrafttreten festge­halten worden ist, dass genau diese Punkte dazu führen, dass dieses Lohn- und So­zialdumping-Bekämpfungsgesetz nicht so effizient wirken kann, wie es vielleicht wirk­lich sinnvoll wäre. Ich bitte Sie um eine konstruktive Debatte und hoffe, dass wir im In­teresse der Betroffenen etwas weiterbringen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Muchitsch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.18

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe den Antrag der Grünen durchgesehen, und der erste Satz bestätigt: Das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping, seit Mai 2011 in Kraft, stellt mit Sicherheit einen bedeuten­den Fortschritt in der österreichischen Gesetzgebung dar. Ich möchte mich offiziell für die Fairness bedanken, nämlich dass die Grünen dieses Gesetz nicht schlechtreden, weil sie ganz genau wissen, wie alle anderen hoffentlich auch, dass dieses Gesetz eu­ropaweit einzigartig ist und viele andere Länder uns um dieses Gesetz beneiden.

Es ist legitim, wenn man Verbesserungen einfordert, Verbesserungen, für die wir als Gewerkschaften und als SPÖ immer schon, auch während der Phase der Entstehung dieses Gesetzes, eingetreten sind. Aber wie Sie wissen, ist es letztendlich nicht ge­lungen, auf oberster Sozialpartnerebene und letztendlich auch auf Koalitionsebene das gesamte Entgelt in den Grundlohn hineinzuverhandeln.

Dazugekommen ist auch, wie Sie wissen, dass es für die Regierung sehr wichtig war, dass dieses Gesetz mit 1. Mai 2011 in Kraft tritt, nämlich genau zu jenem Zeitpunkt, zu dem auch die Dienstnehmerfreizügigkeit in Kraft getreten ist.

Wir seitens der SPÖ haben immer wieder betont, dass wir Verbesserungen offen ge­genüberstehen. Ich gehe daher sehr offen und optimistisch in die weitere Diskussion, weil sie wichtig und auch zielorientiert ist. Wenn es uns vielleicht nicht gelingt, auf Koa­litionsebene etwas weiterzubringen, dann vielleicht auf Sozialpartnerebene.

Ich darf Ihnen abschließend berichten, dass wir sehr wohl seit 1. Mai 2011 genau da­rauf achten, wo Verbesserungen möglich sind. Gerade im Bereich der Bau-Sozialpart­nerschaft und im Bereich der Möglichkeiten der Bau-Sozialpartner im Bauarbeiter-Ur­laubs- und Abfertigungsgesetz ist es dank Ihrer Unterstützung hier im Parlament – vier Parteien haben der letzten B-UAG-Novelle zugestimmt – gelungen, jene Änderungen herbeizuführen, die es uns noch besser ermöglichen zu kontrollieren.

Mit 1. April ist die Baustellen-Datenbank in der Urlaubskasse eingeführt worden, mit über 3 000 Baustellen, die schon erfasst sind, um eine effiziente Kontrolle seitens der Kontrollbehörden zu ermöglichen. Wir haben Kontrollorgane aufgestockt, und wir ha­ben mit den Beschäftigten der Kontrollorgane in der Urlaubskasse Kontrollen an Wo­chenenden vereinbart.

Wir verhandeln derzeit über die nächste B-UAG-Novelle, und ich bitte Sie alle schon jetzt, uns dabei zu unterstützen, dass die Sonderzahlungen in der Bauwirtschaft in den Grundlohn aufgenommen werden. Wir sind mitten in den Verhandlungen.

Wir wollen auch, dass alle betroffenen Arbeitnehmer, ob Inländer oder Ausländer, wenn auf den Baustellen der Verdacht auf Unterentlohnung festgestellt wird, von der


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