Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 20

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glaube, da könnte man etwas verbessern, aber ich bin natürlich auch offen für andere Verbesserungsvorschläge.

Sie haben schon recht, es wurde viel Kritik an dieser Regelung geübt, und diese Kritik muss man auch ernst nehmen. Wir werden uns da natürlich einbringen, wenn es um die diesbezüglichen Diskussionen auf europäischer Ebene geht. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Jury, bitte.

 


Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Guten Morgen, Frau Minister! Das Land Kärnten mit Landeshauptmann Dr. Gerhard Dörfler hat eine Verfassungsklage eingebracht. (Abg. Ing. Westenthaler: Seit wann ist der Doktor? Ist der Arzt geworden oder was, der Dörfler?) – Entschuldigen Sie den Versprecher! – Landeshauptmann Gerhard Dörfler hat eine Verfassungsklage gegen dieses Vorratsdatenspeicherungsgesetz einge­bracht, weil es massiv in die Grundrechte eingreift. Die rote Fraktion in Kärnten hat natürlich gegen diese Klage gestimmt; das nur zur Erinnerung.

Meine Frage: Sehen Sie eine Kausalität mit der Verordnung auf EU-Ebene, die jetzt evaluiert wird, und auch mit der Bundesverfassungsklage in Deutschland, wo der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz für nichtig erklärt hat?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Zum einen möchte ich klarstellen: Es handelt sich um eine Richtlinie, nicht um eine Verordnung zur Vorrats­datenspeicherung.

Ob nun die österreichische Umsetzung dieser EU-Richtlinie grundrechtskonform ist oder nicht, wie gesagt, darüber wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Es gilt, diese Entscheidung abzuwarten und dann natürlich auch ernst zu nehmen, das ist vollkommen klar.

Sie haben auch die Situation in Deutschland angesprochen. Deutschland hat die Richtlinie bis jetzt noch nicht umgesetzt, genauso wie die Tschechische Republik. Nach meinem letzten Informationsstand haben mittlerweile auch Schweden und Rumänien die EU-Richtlinie umgesetzt, aber eben Deutschland und die Tschechische Republik noch nicht. Da sie ihren Verpflichtungen noch nicht nachgekommen sind, hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und hat auch beim Europäischen Gerichtshof die Verhängung von Zwangsstrafen gegen Deutschland beantragt.

Die Europäische Kommission betont – darauf habe ich bereits hingewiesen –, dass trotz ihrer Überlegungen, die Richtlinie abzuändern, die Richtlinie selbstverständlich umzusetzen ist, und deshalb ist es nur konsequent, dass die Kommission jetzt gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren beantragt hat. Und auch dieses Ver­fahren gilt es natürlich abzuwarten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich darf, bevor ich jetzt zur 2. Anfrage komme, bitten, das Gemurmel etwas zu reduzieren. Es ist eine unglaubliche Geräuschkulisse hier im Saal.

Wir gelangen nun zur Anfrage 150/M, der des Herrn Abgeordneten Mag. Donnerbauer. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Wir kommen zu einem ganz anderen Gebiet. Unsere Kinder sind unsere Zukunft – das wird ja hoffentlich niemand bestreiten. Als Schwächste brauchen sie einerseits unsere besondere Zuwendung, Zuwendung seitens des Gesetzgebers und auch des Staates, andererseits sind sie von Trennungen ihrer Eltern emotional ganz


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