Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 21

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besonders betroffen. Es gibt auch sehr viele wissenschaftliche Erkenntnisse und Hinweise, dass Kinder beide Elternteile, einen gut funktionierenden Kontakt zu beiden Elternteilen benötigen.

Vor einigen Jahren wurde die gemeinsame Obsorge ermöglicht, dennoch gibt es da noch einige beträchtliche Lücken, daher meine Frage:

150/M

„Welche Schritte beabsichtigen Sie zur Verbesserung der gemeinsamen Obsorge?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Donnerbauer, Sie haben völlig recht, unsere Kinder sind natürlich unsere Zukunft, und das bedeutet für mich als Justizministerin auch, dass ich die entsprechenden recht­lichen Regelungen zum Schutz der Kinder schaffen muss. Gerade im familien­rechtlichen Bereich sehen wir einen Änderungsbedarf, und für mich ist gerade das Thema „Familie und Familienrecht“ wirklich von ganz großer Bedeutung.

Es ist im Ministerium ein Arbeitskreis eingerichtet worden, der sich genau mit diesen Fragen beschäftigt hat: Wo können wir im Familienrecht die notwendigen Änderungen vornehmen, um für die Kinder eine bessere Situation – etwa im Falle der Trennung der Eltern – zu schaffen? Das sind ja die Situationen, in denen die Kinder besonders leiden, und da muss man natürlich ansetzen.

In diesem Arbeitskreis ist es darum gegangen, die divergierenden Interessen von Müttern, Vätern und insbesondere der Kinder zusammenzubringen und eine gemein­same Lösung zu finden. Dazu haben wir in den Arbeitskreis Vertreter der betroffenen Bundesministerien eingeladen, aber natürlich auch Vertreter der Wissenschaft, der Rechtsprechung und auch der rechtsberatenden Berufe, klarerweise auch Interessen­vertreter der Mütter, Väter und Kinder.

Es ist gelungen, da wirklich zu gemeinsamen tragfähigen Lösungen zu kommen, und nun geht es darum, daraus eine Regierungsvorlage zu machen beziehungsweise zuerst einmal – wir arbeiten gerade daran – einen Begutachtungsentwurf zu erstellen. Wir arbeiten gerade an der Ausarbeitung des Gesetzestextes und der Erläuterungen.

Im nächsten Schritt wird es dann – und da bin ich zuversichtlich, dass das noch vor dem Sommer stattfinden wird – erste politische Abklärungen geben. Wenn auf politi­scher Ebene alles abgeklärt ist, dann können wir in die Begutachtung gehen. Ich hoffe, dass das alles rasch geht, eben zum Wohle der Kinder. Das soll ja auch im Mittelpunkt stehen, das ist für mich vollkommen klar.

Ich muss allerdings auch betonen, dass es bei den von mir geplanten Änderungen nicht nur um Obsorge geht – das wird immer etwas verkürzt auf Obsorge –, sondern mir geht es auch um Verbesserungen beim Besuchsrecht, mir geht es um Verbes­serungen bei den familiengerichtlichen Verfahren, um Verfahrensverkürzungen, und mir geht es auch um Änderungen im Namensrecht. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Don­ner­bauer, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Das freut mich natürlich, und ich glaube, alle diese Bereiche, in denen es darum geht, dem Kindeswohl noch besser zum Durchbruch zu verhelfen, sind natürlich zu unterstützen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich ja bekanntlich schon mehrmals mit dem Obsorgerecht beschäftigt.

 


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