Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 19

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Eigent­lich sollte man diese Zusatzfrage dem Herrn Jarolim und seiner Fraktion stellen, denn wir haben in den Ausschüssen immer wieder darauf hingewiesen, dass die Vorrats­daten­speicherung gegen jegliche Grundrechte ist. (Abg. Dr. Jarolim: Ihr habt ja zugestimmt!) Es waren der Herr Jarolim und die Sozialdemokratie, die zugestimmt haben und jetzt draufkommen, dass sie nicht grundrechtskonform ist. Geniert euch da dafür! (Beifall beim BZÖ.)

Aber ich kann ja nur Ihnen eine Frage stellen, Frau Ministerin: Was sagen Sie denn dazu, dass, nachdem auch die Journalistengewerkschaft immer wieder darauf hingewiesen hat, dass das ein Freibrief für die Überwachung der Staatsbürger und daher nicht grundrechtskonform ist, jetzt auch Ihr Koalitionspartner SPÖ im Nachhinein draufkommt, dass Ihre Vorratsdatenspeicherung nicht grundrechtskonform ist? Was sagen Sie eigentlich dazu?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich finde es erstaunlich, dass man zuerst hier im Parlament eine Regelung beschließt, mit beschließt und dann sagt, sie sei nicht grundrechtskonform. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Was soll ich dazu sagen? (Abg. Ing. Westenthaler: Bravo, sehr gut! Das wollte ich hören!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Justizministerin! Es gibt einen Zwischenbericht der Europäischen Kommission, und sowohl Kommis­sarin Malmström als auch Kommissarin Reding haben sich immer sehr kritisch zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Wir kennen auch die Daten aus Deutschland, die zeigen, dass sich die Aufklärungsrate durch die Vorratsdatenspeicherung nicht geän­dert hat. Das heißt, als es keine Vorratsdatenspeicherung gegeben hat, war die Aufklärungsrate in etwa gleich hoch. Das heißt, es gibt schon massive Rückschlüsse, dass die Vorratsdatenspeicherung kein wesentlicher Beitrag zur Kriminalitätsbe­kämpfung ist, aber doch ein Grundrechtseingriff. Letztendlich, da haben Sie schon recht, wird das der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Meine Frage ist aber: Wie werden Sie sich in Brüssel verhalten? Unterstützen Sie die Bestrebungen nach einer Reform, oder beharren Sie auf der bestehenden Richtlinie?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: An Verbesserungsvorschlägen werden wir natürlich konstruktiv mitwirken, das ist vollkommen klar. Wenn es darum geht, gemeinsam Verbesserungen auszuarbeiten, sind wir natürlich mit dabei. Vor allem geht es hier meines Erachtens darum, das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Datenschutz einerseits und den Eingriffen andererseits näher zu präzisieren und auch die Bedingungen des Zugriffs auf gespeicherte Daten zu harmonisieren und zu präzisieren. Das wären zum Beispiel wichtige Punkte, wo ich


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