Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 18

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Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Bundesminister, ich gebe Ihnen da völlig recht: Dadurch, dass der Herr Bundeskanzler Schüssel damals zugestimmt hat, dass so etwas kommt, müssen wir das alles natürlich umsetzen. Es ist Gott sei Dank der Frau Minister Bures gelungen, das über einen längeren Zeitraum zu verschleppen und dann eine wirklich grundrechtskonforme Umsetzung, soweit als möglich, zu bekommen.

Der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar sagt, das wäre genauso, wie wenn wir den Kauf von Streichhölzern und Spirituosen meldepflichtig machten, um Brand­legungen hintanzuhalten. Diesen Vergleich zieht er in Bezug auf die Vorratsdaten­speiche­rung. Das heißt, es funktioniert nicht.

Die USA haben ein Modell, das so aussieht, dass der Datenbestand nur für bestimmte Zwecke der Strafverfolgung, also nur im Verdachtsfall, eingefroren wird.

Es ist jetzt beim EuGH ein Verfahren anhängig, wo die Richtlinie evaluiert wird. Wie ist Ihr persönlicher Standpunkt dazu? Was würden Sie in dem Verfahren aus Ihrer Sicht als Richterin entscheiden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich bin Justizministerin in Österreich und nicht Richterin am Europäischen Gerichtshof, und ich überlasse die rechtliche Beurteilung eines beim EuGH anhängigen Verfahrens den dort tätigen Rich­terinnen und Richtern.

Aber weil Sie auch angesprochen haben, dass es Frau Ministerin Bures gelungen ist, die Umsetzung der Richtlinie zu verschleppen, muss man schon dazu sagen, es ist auch gelungen, dass Österreich deswegen verurteilt worden ist. Und es ist natürlich nicht angenehm, verurteilt zu werden. Wie Sie wissen, wird jetzt gerade auch ein Verfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung geführt. Also wenn man sich verpflichtet, eine Richtlinie umzusetzen, dann sollte man nicht an einer Verschleppung arbeiten, sondern sehr wohl an einer Umsetzung! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Schönegger, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Schönen guten Morgen auch von meiner Seite, Frau Bundesminister! Ich erlaube mir, meine Frage kurz und bündig zu halten: Gibt es seitens der EU-Kommission – Abänderungsvorschläge wurden ja angekündigt – schon Hinweise darauf, welche konkreten Änderungen inhaltlicher Natur da auf uns warten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich habe bereits darauf hin­gewiesen, dass die Evaluierung der Folgenabschätzung und auch die Datensicherung noch nicht abgeschlossen sind, weshalb auch die Kommission noch nicht klargemacht hat, bis wann wir mit Abänderungen zu rechnen haben.

Es ist aber hier sehr wohl zu ergänzen, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen eine Änderung der Richtlinie ist.

Mein Anliegen, wenn es zu einer Änderung kommt, bestünde ganz einfach darin, die Vorzüge der österreichischen Umsetzung auf dem Gebiet der Datensicherheit zu verankern und gegebenenfalls auch die Bedingungen für den Zugriff auf die ge­speicherten Daten zu harmonisieren. Das sind nämlich ganz wichtige, zentrale Punkte, und hier könnte ich mir vorstellen, dass man Verbesserungen vornimmt. Das wäre mir ein wichtiges Anliegen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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