Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 17

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Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Meine Frage ist: Was werden Sie dazu beitragen, um diesen nicht grundrechtskonformen Zustand zu beenden? Wie schauen Ihre Programme diesbezüglich aus?

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 153/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Schritte in Richtung grundrechtskonformer Regelungen im Bereich der Vorratsdatenspeicherung planen Sie insbesondere unter Berücksichtigung des angekündigten Abänderungsvorschlages der EU-Kommission?“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jarolim! Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass die österreichische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die hier im Nationalrat auch mit Zustimmung Ihrer Fraktion beschlossen wurde, grundrechtskonform ist. Natürlich möchte ich aber damit nicht der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vor­greifen.

Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch betonen, dass wir bei der Vorratsdaten­speicherung nur eine Minimalumsetzung der EU-Richtlinie vorgenommen und natürlich auch auf die hohen Standards des österreichischen Daten- und Grundrechtsschutzes Rücksicht genommen haben. Bei der gesetzlichen Ausgestaltung konnte bereits auf Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten und natürlich auch auf nationale verfassungs­rechtliche Judikatur zurückgegriffen werden.

Lassen Sie mich zur Untermauerung des eben Gesagten kurz auch auf die Erläu­terungen zum Gesetzestext eingehen. Ich zitiere:

Es ist sicherzustellen, „dass die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Grund­rechtseingriffe so gering wie möglich – und damit verhältnismäßig zum verfolgten Zweck – ausfallen, die Sicherheit der Daten sowohl bei den Telekommuni­kations­be­treibern als auch bei den zur Datenanwendung berechtigten Behörden bestmöglich gewährleistet ist, den datenschutzrechtlich erforderlichen Informationspflichten nachge­kommen wird, alle notwendigen Rechtsmittel zur Verfolgung der datenschutz­recht­lichen und grundrechtlichen Interessen Betroffener zur Verfügung stehen, ()“ – Zitatende.

Was die Ankündigungen der Europäischen Kommission betreffend eine Abänderung der EU-Richtlinie betrifft, so kann ich Ihnen berichten, dass nach Meinung der Kommission die Evaluierung der Folgenabschätzung und die Datenerhebung noch nicht abgeschlossen sind, sodass zum jetzigen Zeitpunkt von meiner Seite auch noch keine Stellungnahme zu möglichen Abänderungen abgegeben werden kann.

Die Europäische Kommission betont aber immer wieder, dass die von ihr angestrebte Abänderung nicht dazu führen darf, dass manche Mitgliedstaaten nun die geltende EU-Richtlinie nicht umsetzen. Das heißt, die geltende EU-Richtlinie muss von den Mitglied­staaten umgesetzt werden, ungeachtet dessen, dass an möglichen Abänderungen durch die Kommission gearbeitet wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Jarolim.

 


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