Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 40

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Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Im Bereich der Unterhaltsbevor­schussung wurden bereits die notwendigen Maßnahmen gesetzt, die im Bereich der Kompetenz des Justizgesetzgebers liegen. Ich bin der Meinung, dass man sich hier auch anschauen müsste, was auf landesgesetzlicher Ebene noch möglich ist.

Darüber hinaus ist Unterhaltsrecht, wie ich bereits angesprochen habe, ein Thema, das im Moment nicht aktuell im Ministerium betrieben wird, weil wir gerade am Kind­schaftsrechts-Änderungsgesetz und am Namensrechtsänderungsgesetz arbeiten. Aber es kann durchaus in der Folge ein weiterer Schritt sein, dass man sich wirklich anschaut, wo es hier Lücken gibt und wo man tätig werden muss, um den Ist-Zustand zu verbessern, denn ich gebe ich Ihnen recht, dass es da Lücken gibt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Bundesministerin! Nicht nur in Unterhaltsverfahren, sondern in jedem Gerichtsverfahren ist es wichtig, Fristen einzuhalten.

Nun gibt es seitens der Justiz neue Kuverts, die ich Ihnen jetzt von der Weite zeigen und von denen ich Ihnen dann auch eine Fotokopie geben darf. In den entsprechenden Normen betreffend Fristen steht, dass die Fristen jeweils ab dem Beginn der Hinter­legung zu laufen beginnen. Für mich als Rechtskundigen ist es kein Problem, zu erkennen, wann das ist, aber für den „Konsumenten“ – unter Anführungszeichen  – mag das sehr wohl ein Problem sein.

Auf den Kuverts ist jetzt nur die Hinterlegung bei der Post oder Geschäftsstelle und der Beginn der Abholfrist vermerkt, und es kommt leider Gottes immer wieder vor, dass die Menschen den Beginn der Abholfrist, weil das das ist, was draufsteht, für den Beginn der Laufzeit halten und als gegeben hinnehmen. Früher gab es hinten noch einen Stempel, dass die Hinterlegung am Soundsovielten erfolgt ist. Das ist derzeit nicht der Fall, und es gibt bereits die ersten Fälle, in denen das nicht erkannt wurde.

Was werden Sie tun, um diesen Missstand in irgendeiner Form abzuschaffen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Diese Problematik ist mir neu. Damit war ich bis jetzt noch nie befasst. Aber ich schaue mir gerne an, was man da ändern könnte. Wenn Sie mir ein Muster geben, dann schaue ich mir das gerne an. – Danke schön.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 151/M, der des Herrn Abgeordneten Hornek. – Bitte.

 


Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Als Vertreter des ländlichen Raumes ist mir die Versorgung des ländlichen Raumes mit zukunfts­trächtiger Infrastruktur sehr, sehr wichtig. Eine Neustrukturierung der Bezirksgerichte stand in Diskussion.

Meine Frage an Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin:

151/M

„Wie weit sind Ihre Gespräche mit den Ländern zur Neustrukturierung der bezirks­gerichtlichen Organisation gediehen?“

Wie weit ist man damit aus Ihrer Sicht?

 


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