Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 41

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Abgeord­neter! Es wird immer wieder von verschiedensten Seiten, von den Bürgerinnen und Bürgern, von den Medien, aber auch von der Opposition hier im Hohen Haus, eingefor­dert, dass wir Verwaltungsreformen setzen sollen. Die Strukturoptimierung auf der Ebene der Bezirksgerichte ist genau eine solche Verwaltungsreform, und das ist ein großes Verwaltungsreformprojekt im Kompetenzbereich des Justizministeriums.

Im Hinblick darauf bin ich sehr froh darüber, dass es mittlerweile gelungen ist, mit Niederösterreich und Oberösterreich eine Einigung zu erzielen. Die Gespräche mit den Landeshauptleuten Pröll und Pühringer waren sehr gut und konstruktiv, und die beiden Landeshauptleute haben sich wirklich mit einem großen Maß an Reformwillen eingebracht, weshalb es gelungen ist, hier bereits eine Vereinbarung zu treffen. Diese sieht so aus, dass in Niederösterreich neun Bezirksgerichte aufgelassen und größeren Bezirksgerichten zugeschlagen und in Oberösterreich zehn Bezirksgerichte aufge­lassen und in größere Bezirksgerichte integriert werden.

Ich bedanke mich daher noch einmal bei den Landeshauptleuten von Niederösterreich und Oberösterreich dafür, dass ein so konstruktives Arbeiten möglich war. Die beiden haben die regionalen Besonderheiten ihres Bundeslandes eingebracht, die natürlich auch Berücksichtigung gefunden haben, und so sind wir dann zu dieser Lösung gekommen.

Das ist auch meine Herangehensweise bei den Verhandlungen mit den anderen Ländern. Mir geht es einfach darum, mit den Ländern darüber zu verhandeln, wie wir für das jeweilige Bundesland eine optimale Bezirksgerichtsstruktur, natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Besonderheiten, schaffen können. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Hornek, bitte.

 


Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Im länd­lichen Raum gibt es auch periphere Regionen, es gibt dort auch schwierigere Situ­ationen. Wie werden Sie gerade in solchen Gebieten den Zugang zum Recht sicherstellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Genau diese außergewöhnlichen örtlichen Situationen waren ja im Zuge der Verhandlungen mit den Ländern von großer Bedeutung. Vonseiten der Länder wurde mir eben gesagt, wo es solche besonderen örtlichen Situationen gibt und es deshalb sinnvoll ist, die Gerichte nicht zusam­menzulegen. Darauf wird natürlich Rücksicht genommen.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es mir natürlich auch wichtig war, nicht zu sagen, eine Bezirksgrenze ist eine unüberschreitbare Hürde für Zusammen­legungen. Genauso wenig sehe ich auch Landesgrenzen als unüberschreitbare Hür­den an. Und ich bin sehr froh, dass es in Österreich erstmals gelungen ist, bei einer Bezirksgerichtszusammenlegung Landesgrenzen zu überschreiten. Es wird nämlich das Bezirksgericht Purkersdorf zum Bezirksgericht Wien-Hietzing verlegt.

Ich glaube, es ist wirklich ein großer Schritt, dass wir erstmals eine Landesgrenzen übergreifende Lösung gefunden haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Widmann, bitte.

 


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