Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 39

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heran­getragen. Und ich kann Ihnen versichern, dass sowohl ich als auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirklich vollstes Verständnis für die finanziellen Prob­leme der betroffenen Frauen mit ihren Kindern haben, denn in vielen Fällen besteht tatsächlich eine große Problematik.

Man muss aber auch sagen, dass der Rahmen der Regelungen, die der Justiz­gesetzgeber erlassen hat, bereits mit der letzten Änderung in diesem Bereich aus­geschöpft wurde. Für weitere Maßnahmen auf diesem Gebiet sehe ich jetzt einmal die Landesgesetzgebung gefordert, weil das ein Bereich ist, der nicht ausschließlich in die Bundeskompetenz fällt, sondern in dem, wie ich glaube, auch die Landesgesetzgebung tätig werden müsste.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Schenk, bitte.

 


Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Ministerin! Sie haben angesprochen, dass Sie Verbesserungen bei den Besuchsrechten machen wollen. Sie haben aber noch keine konkreten diesbezüglichen Vorschläge zur Durchsetzung der Verbesserung der Besuchsrechte hier vorgebracht. Ich würde Sie daher bitten, das zu tun!

Eine weitere Frage: Wie wollen Sie bewirken, dass Kinder in Zukunft nicht als Druck­mittel verwendet werden können, so wie das jetzt oft der Fall ist?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Die Durchsetzbarkeit des Besuchsrechtes soll verbessert werden, und zwar in beide Richtungen, denn Problemfälle gibt es natürlich immer in beide Richtungen. Da muss man einfach eine bessere Durchsetzbarkeit gewährleisten.

Wir versprechen uns auch viel davon, dass im besuchsrechtlichen Verfahren künftig die Richterinnen und Richter die Möglichkeit haben werden, verpflichtende Maßnah­men anzuordnen, dass zum Beispiel eine Elternberatung aufgesucht wird und wirklich externe Beratung in Anspruch genommen wird, damit vielleicht auch einmal aufgeklärt wird, woran es liegt, dass das mit dem Besuchsrecht nicht funktioniert: Was kann man in Zukunft besser machen?

Wir überlegen uns in diesem Zusammenhang verschiedene Maßnahmen, denn allein mit rechtlichen Lösungen ist dem schwer beizukommen. Ich glaube, man braucht wirklich eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen, und daran arbeiten wir gerade.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Musiol, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Ministerin! Es ist schon ange­sprochen worden: Obwohl Österreich ein reiches Land ist, gibt es eine ganze Anzahl an Menschen, die in Armut leben oder armutsgefährdet sind. Man spricht, je nach Schätzung, von einer Million plus.

Darunter gibt es besonders gefährdete Gruppen, wie zum Beispiel Ein-Eltern-Haus­haushalte, also Alleinerziehende. Im Hinblick auf diese Gruppe spricht man von einer Armutsgefährdung von 30 Prozent. Das liegt unter anderem auch am Unterhaltsrecht und vor allem an der langen Dauer der Unterhaltsgewährung, vor allem im Zusam­menhang mit der Bevorschussung, aber auch mit der Unterhaltshöhe.

Gibt es seitens Ihres Ressorts Überlegungen betreffend einen Mindestunterhalt bezie­hungsweise auch hinsichtlich einer Änderung der Unterhaltsdauer? Hier gab es nämlich zwar schon Verbesserungen, das ist aber noch nicht gänzlich verbessert.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


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