Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 38

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Im Rahmen der noch freien legislativen Kapazitäten im zivilrechtlichen Bereich werden wir auch im Erbrecht und auch dort, wo es einen Konnex zu familienrechtlichen Regelungen gibt, Änderungen vornehmen, und es ist auch eine Reform im Bereich des Sachwalterrechts geplant. Das ist ein Thema, das jetzt auch wieder aktuell war. Wir sehen, dass auch hier eine Reform notwendig ist. Wir planen also, in diesen Bereichen tätig zu werden.

Auf welchen Gebieten in weiterer Folge auch noch Reformen im Bereich des Familien­rechts nötig sind, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Wie gesagt, wir arbeiten jetzt einmal dieses Familienrechtspakt ab, dann wird man natürlich in weiteren Gesprächen auch erarbeiten müssen, wo noch Änderungsbedarf im Bereich des Familienrechtes besteht und inwiefern Änderungen im Unterhaltsrecht notwendig sind. Das ist ein Bereich, der im Moment vor allem der Judikatur überlassen wird. Es gibt ja jede Menge Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht, und es wird natürlich ein weiterer großer Schritt im Bereich der Reform des Familienrechtes sein, auch das Unterhalts­recht in Angriff zu nehmen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Aber wir sind, wie gesagt, auf diesem Gebiet jetzt noch nicht so weit, bereits etwas Konkretes präsentieren zu können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich muss alle bitten, äußerst knapp zu sein. Wir sind nämlich mit der Zeit schon ordentlich in Verzug.

Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Steßl-Mühlbacher, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesminis­ter! Ihrer Antwort entnehme ich, dass Ihnen ein modernes Familienrecht wichtig ist. Modernes Familienrecht bedeutet auch eine Gleichstellung heterosexueller Lebensge­mein­schaften und erfordert beispielsweise auch Änderungen im Namensrecht, Ände­rungen im Bereich der Obsorge und der Besuchsrechtsregelungen, insbesondere aber auch eine Beschleunigung der Verfahren und auch eine Schließung bestehender Unterhaltslücken.

Daher nochmals meine Frage an Sie: Welche konkreten Schritte werden Sie in diesem Zusammenhang setzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wie gesagt, jetzt im Moment stehen im Vordergrund das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz und das Namens­rechtsänderungsgesetz. Es geht darum, einmal die Änderungen, die heute schon mehrfach angesprochen wurden, wirklich umzusetzen. Darüber wird schon lange geredet, aber mir geht es jetzt darum, endlich einmal Nägel mit Köpfen zu machen und endlich die notwendigen Regelungen im Bereich Obsorge, Besuchsrecht und Namens­recht umzusetzen.

Dann kann man in einem weiteren Schritt darüber reden, welche Lücken im Unter­haltsrecht bestehen und wo man hier ansetzen muss. Das könnte ein weiterer Schritt sein.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Franz, bitte.

 


Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Zum Unterhaltsvorschuss hat es eine Enquete gegeben, und man hat festgestellt, dass es Handlungsbedarf gibt. Frau Ministerin! Haben Sie konkrete Pläne, hier etwas zu ändern? Und wie schauen diese Pläne aus?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Es werden natürlich auch immer wieder Probleme in Bezug auf Unterhaltsbevorschussung an das Justizministerium


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