Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 37

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Es ist natürlich Faktum, dass sich die Beweislage, je länger die Tat zurückliegt, immer mehr verdünnt. Je länger der Zeitraum zwischen Tat und Ermittlungen ist, desto schwieriger wird es auch, einen Beweis zu führen und die für einen Schuldspruch notwendigen Feststellungen zu treffen. Dann kann es nämlich sein, dass Zeugen schon verstorben sind, es kann sein, dass Urkunden nicht mehr auffindbar sind oder vernichtet wurden, es kann auch sein, dass sich die örtlichen Gegebenheiten völlig verändert haben, und natürlich gibt es auch Erinnerungslücken beim Opfer und bei den Zeugen. All das ist natürlich durch den Lauf der Zeit viel schwieriger zu ermitteln.

Um hier geweckte Erwartungen nach langen Jahren nicht zu frustrieren, ist es aus Sicht der Opfer wirklich besser, eine Verjährungsfrist vorzusehen, um nicht zu der von mir bereits angesprochenen Sekundärviktimisierung zu kommen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Es wird bei den Opfern wirklich oft die Vorstellung suggeriert, dass es zu einem Schuldspruch kommen wird, und dann erleben sie einen Freispruch aus Mangel an Beweisen: Das ist frustrierend für die Opfer. Dann entsteht bei ihnen der Eindruck, dass ihnen nicht geglaubt wird, und das erhöht noch die psychische Belastung vor allem auch dadurch, dass in dem Verfahren vieles wieder durchlaufen wird, was erlebt wurde. Und wenn dann ein Freispruch erfolgt, ist das meiner Meinung nach wirklich nicht zumutbar.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 154/M, der der Frau Abgeordneten Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundes­ministerin! Alleinerziehende Menschen sind besonders von Armut betroffen, und die negativen Konsequenzen müssen vor allem die Kinder erleiden.

Wir haben 2010 eine UVG-Novelle durch das Haus gehen lassen. Laut Ihrer Home­page ist die Zahl der Unterhaltsvorschussfälle um rund 30 Prozent angestiegen. Die Zahlen sprechen aber doch auch eine andere Sprache, denn laut Homepage der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende bekommen rund 17 Prozent der Kinder keinen Unterhalt und keinen Unterhaltsvorschuss.

Ich glaube, dass wir bestehende Lücken schließen müssen und die Unterhaltsan­sprüche zu erweitern sind.

Daher meine Frage an Sie:

154/M

„Welche weitere Vorgangsweise bei der Reform des Familienrechts unter besonderer Berücksichtigung des Unterhaltsrechts ist von Ihrer Seite in Vorbereitung?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich möchte auch bei dieser Frage noch einmal betonen, dass für mich das Familienrecht von besonderer Bedeu­tung ist. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass im Moment an einer Änderung des Kindschaftsrechts und des Namensrechts gearbeitet wird, bei welcher es nicht nur um Veränderungen in Bezug auf die gemeinsame Obsorge, sondern natürlich auch um Änderungen beim Besuchsrecht, um Verbesserungen im familiengerichtlichen Verfah­ren und auch um Änderungen im Namensrecht geht. Darüber haben wir heute schon gesprochen.

Gleichzeitig – das habe ich auch schon angesprochen – haben wir das Pilotprojekt „Familiengerichtshilfe“ eingeführt, also auch eine ganz wichtige Einrichtung in diesem Bereich, um zu guten Lösungen zu kommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite