Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 36

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men­hang gab es auch ein Verfahren gegen Staatsanwälte wegen Amtsmissbrauchs, das derzeit vom Rechtsschutzbeauftragten Ihres Ressorts geprüft wird oder wurde.

Können Sie uns darüber informieren, wie weit diese Prüfung fortgeschritten ist?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Das von Ihnen angesprochene Verfahren in der „Causa Kampusch“ liegt tatsächlich noch beim Rechtsschutz­beauf­tragten, er prüft das noch. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, bis wann er damit fertig sein wird, aber es liegt jedenfalls noch dort.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Binder-Maier, bitte.

 


Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Bundesministern! Das Leid von Kindern macht uns alle betroffen. Auch ich bin der Meinung, dass Präventionsarbeit im Vorfeld der beste Schutz für Kinder ist. Sie haben auch erwähnt, dass die straf­rechtliche Verjährungsfrist weitgehend ausgeschöpft ist.

Meine Frage:

Erstens: Wie ist Ihre Position zur Ausweitung der Verjährungsfristen auch bei zivil­rechtlichen Verfahren?

Zweitens: Wie ist Ihre Position zur Forderung des Dachverbandes österreichischer Kinderschutz-Zentren, professionelle Prozessbegleitung auch in Zivilprozessen zu ermöglichen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ja, die Ausweitung der Verjährungsfristen in Zivilrechtssachen kann ich mir gut vorstellen. Wir haben schon darüber gesprochen, dass im strafrechtlichen Bereich die Verjährungsfristen wirklich sehr weit ausgedehnt wurden und erst sehr spät zu laufen beginnen. Es ist für mich durchaus vorstellbar, im Zivilrecht eine Änderung, nämlich eine Verlängerung bei den Verjährungsfristen vorzusehen. Der Fokus lag immer auf den strafrechtlichen Verjäh­rungsfristen, aber ich glaube, man sollte sich auch die zivilrechtlichen Verjährungs­fristen näher ansehen.

Zur Prozessbegleitung: Wir haben sehr gute Erfahrungen im strafrechtlichen Bereich mit juristischer und psychosozialer Prozessbegleitung gemacht. Das funktioniert wirklich gut, und es ist für die Opfer von großer Bedeutung, dass sie sowohl juristische als auch psychosoziale Unterstützung haben. Inwieweit das auch auf den Zivil­rechtsbereich ausdehnbar ist, müssen wir uns ansehen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das ist natürlich für uns auch eine budgetäre Frage, aber man kann sich im Einzelnen anschauen, in welchem zivilrechtlichen Bereich so etwas sinnvoll ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Glaser, bitte.

 


Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzte Frau Bundesministerin! Bereits jetzt sind die Verjährungsfristen bei Sexualdelikten relativ weit gefasst, und im Fall von unbegrenzten Verjährungsfristen, etwa nach 30 oder 40 Jahren, ist – wie Sie selbst gesagt haben – zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit, Beweismittel zu finden, relativ eingeschränkt.

Meine konkrete Frage: Wie beurteilen Sie die Gefahr von Freisprüchen aus Mangel an Beweisen im Fall dieser unbegrenzten Verjährungsfristen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


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